Sie möchten in Deutschland als Fahrlehrer oder Fahrlehrerin arbeiten? Dann brauchen Sie eine Fahrlehrerlaubnis - erfahren Sie hier mehr.
Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov
Um als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer zu arbeiten, benötigen Sie eine Fahrlehrererlaubnis.
Eine Fahrschulerlaubnis brauchen Sie dann, wenn Sie eine Fahrschule als selbstständiges Unternehmen führen möchten.
Die Ausbildung für die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE verläuft in 2 Stufen. Die erste Stufe besteht aus 8 Monaten in einer anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte.
Während dieser Zeit findet eine fahrpraktische Prüfung statt. Diese Stufe endet mit der schriftlichen und mündlichen Fachkundeprüfung.
Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, folgt die zweite Stufe.
Sie erhalten dann eine auf 2 Jahre befristete Anwärterbefugnis.
Mit dieser Anwärterbefugnis dürfen Sie Fahrschüler ausbilden
Diese zweite Stufe wird durch Reflexionstage und eine Reflexionswoche in einer Fahrlehrerausbildungsstätte ergänzt. Die Ausbildungsstufe endet mit einer theoretischen und einer praktischen Lehrprobe.
Wenn Sie diese beiden Prüfungsteile bestanden haben, erhalten Sie die unbefristete (Grund-) Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE.
Hinweis:
Für die Zulassung zu den Lehrproben beziehungsweise zum Erhalt der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis Klasse BE müssen Sie einen neuen Antrag bei uns stellen; eventuell müssen Sie auch aktualisierte Unterlagen beibringen.
Für Bewerberinnen und Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A beträgt die Ausbildung in einer anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte 1 zusätzlichen Monat, die der Klasse CE oder DE 2 zusätzliche Monate.
Wenn Sie für die Fahrlehrerlaubnis der Klasse DE schon die Fahrlehrerlaubnis der CE besitzen oder umgekehrt, so verkürzt sich die zusätzliche Ausbildungsdauer um 1 Monat.
Eine zusätzliche Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule ist für diese Fahrlehrerlaubnisse nicht mehr erforderlich.
Gerne beraten wir Sie bei weiterem Informationsbedarf.
Wenn Sie Fahrlehrerin oder Fahrlehrer werden möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die Ausbildung zum Fahrlehrer kann nur in einer der bundesweit ca. 56 anerkannten Fahrlehrer-Ausbildungsstätten erfolgen. Dabei ist nicht nur die theoretische Ausbildung, sondern auch ein Praktikum in einer Ausbildungs-Fahrschule vorgeschrieben.
Die Ausbildung ist eine “Stufen-Ausbildung”. In der Grundstufe wird zunächst die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE erworben. Hierfür ist ein zweiphasiges Antragsverfahren erforderlich. Darauf aufbauend können die Fahrlehrerlaubnisse der Klassen A, CE und DE erworben werden.
Zur Erlangung der Fahrlehrerlaubnis ist zunächst eine Anwärterbefugnis zu beantragen.
Ihren Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen Sie hier bei der Führerscheinstelle des Kreises Lippe.
Eine persönliche Vorsprache -nach Terminvereinbarung- wird empfohlen.
ungefähr 8 Wochen
Keine Einträge vorhanden