Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben. Wie sie hierfür eine Erlaubnis bekommen, erfahren Sie hier.
Wer als Unternehmerin oder Unternehmer gewerblich Güterkraftverkehr ausüben möchte, benötigt hierfür eine Erlaubnis/Lizenz. Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 to haben.
Unter dieser Grenze und für den Werksverkehr (Transport eigener Güter durch den Unternehmer) ist keine Erlaubnis erforderlich.
Die Erteilung einer Erlaubnis/Lizenz ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Die Aufnahme eines Werksverkehrs muss vor Beginn der zuständigen Außenstelle des Bundesamtes für Güterverkehr in Münster gemeldet werden.
Der Antragsteller muss seine Fachkunde, seine Zuverlässigkeit und seine finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen. Die Erteilung einer Genehmigung an Ich-AGs ohne den Nachweis, dass dem Antragsteller tatsächlich ein entsprechendes Fahrzeug zur Verfügung steht, ist in der Regel nicht möglich.
Die Tätigkeit als "Selbstständiger Kraftfahrer" mit Fahrzeugen, die vom Auftraggeber gestellt werden, ist rechtlich genauso problematisch. Im Regelfall liegt hier ein Fall von Scheinselbstständigkeit vor.
Eine verbindliche Klärung wird auf Antrag des Fahrers von der zuständigen Rentenversicherung vorgenommen.
Auch der Einsatz von Fremdfahrzeugen kann rechtlich problematisch werden, wenn das Fahrzeug mit Fahrer zur Verfügung gestellt wird.
Bei Fragen hierzu nehmen Sie vor Aufnahme des Verkehrs Kontakt auf mit dem Hauptzollamt Bielefeld, Abteilung FKS, Werner-Bock-Str. 25 - 29, 33602 Bielefeld (Tel. +49 521 3047-0).
Die Anforderungen für Erlaubnis und Lizenz sind identisch. Für ausführliche Auskünfte rund um die Erlaubnisse nach dem Güterkraftverkehrsgesetz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Empfehlenswert ist in diesem Zusammenhang auch, sich über das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz zu informieren.
Die Erlaubnis wird einem Unternehmer, dessen Unternehmen seinen Sitz tatsächlich und dauerhaft in Deutschland hat, erteilt, wenn
Das Unternehmen benötigt Eigenkapital zuzüglich Reserven. Die Höhe des Kapitals bemisst sich an der Anzahl der für den Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge. Für das erste Fahrzeug benötigt der Unternehmer Eigenkapital in Höhe von EUR 9.000, für jedes weitere Fahrzeug EUR 5.000. Dies gilt auch beim Einsatz von Mietfahrzeugen.
Fachlich geeignet ist eine Person, wenn sie eine Fachkundeprüfung bestanden hat. Alle bisher als gleichwertig anerkannten Abschlussprüfungen gelten auch weiterhin als gleichwertig, wenn sie vor dem 4. Dezember 2011 begonnen oder abgeschlossen wurden.
Fachlich geeignet sind auch Personen, die in der Zeit zwischen dem 4. Dezember 1999 und 4. Dezember 2009 ununterbrochen (mindestens 10 Jahre) in einem Güterkraftverkehrsunternehmen in einer leitenden Funktion gearbeitet haben.
Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen: