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Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr

Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr Erstellung

Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben. Wie Sie hierfür eine Erlaubnis bekommen, erfahren Sie hier.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
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Ausführliche Beschreibung der Leistung

Wer als Unternehmerin oder Unternehmer gewerblich Güterkraftverkehr ausüben möchte, benötigt hierfür eine Erlaubnis beziehungsweise Lizenz.
Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben. Unter dieser Grenze und für den Werksverkehr (Transport eigener Güter durch den Unternehmer) ist keine Erlaubnis erforderlich. Die Aufnahme eines Werksverkehrs muss aber vor Beginn der Außenstelle des Bundesamtes für Güterverkehr in Münster gemeldet werden.

Wenn Ihre Fahrzeuge nur deutschlandweit im Einsatz sind, benötigen Sie eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr.
Für grenzüberschreitende Fahrten innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz benötigen Sie eine Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) und eventuell eine Fahrerbescheinigung für Staatsangehörige eines Drittstaates.

Die Gemeinschaftslizenz können Sie auch für Transporte innerhalb Deutschlands und der EWR-Staaten ("Kabotageverkehre") einsetzen.

Für den gewerblichen Güterkraftverkehr mit Staaten außerhalb des EWR benötigen Sie neben der nationalen Erlaubnis für den deutschen Streckenanteil (Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder Gemeinschaftslizenz) für Streckenanteile in den Drittstaaten zusätzlich noch bilaterale Genehmigungen oder sogenannte CEMT-Genehmigungen.

Die Erlaubnis oder Lizenz für den gewerblichen Güterkraftverkehr und die Gemeinschaftslizenz kann befristet, unter Bedingungen oder mit Auflagen erteilt werden. Die Erteilung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Als Antragsteller müssen Sie Ihre Fachkunde, Zuverlässigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen.
Die Erteilung einer Genehmigung an "Ich-AGs" ist nur mit dem Nachweis möglich, dass Ihnen tatsächlich ein entsprechendes Fahrzeug zur Verfügung steht.
Die Tätigkeit als "Selbstständiger Kraftfahrer" mit Fahrzeugen, die vom Auftraggeber gestellt werden, ist rechtlich problematisch. Im Regelfall liegt hier ein Fall von Scheinselbstständigkeit vor. Eine verbindliche Klärung wird auf Antrag des Fahrers von der zuständigen Rentenversicherung vorgenommen.
Auch der Einsatz von Fremdfahrzeugen kann rechtlich proble­ma­tisch werden, wenn das Fahrzeug mit Fahrer zur Verfügung gestellt wird. Bei Fragen hierzu nehmen Sie vor Aufnahme des Verkehrs Kontakt auf mit dem Hauptzollamt Bielefeld, Abteilung FKS, Werner-Bock-Str. 25 - 29, 33602 Bielefeld (Tel. +49 521 3047-0).

In jedem Fahrzeug, mit dem Sie den gewerblichen Güterkraftverkehr durchführen, muss eine von mir beglaubigte Kopie der Erlaubnisurkunde mitgeführt werden. Die hierfür erforderlichen Unterlagen finden Sie separat aufgeführt.

Die Anforderungen für Erlaubnis und Lizenz sind identisch. Für ausführliche Auskünfte rund um die Erlaubnisse nach dem Güterkraftverkehrsgesetz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Empfehlenswert ist in diesem Zusammenhang auch, sich über das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz zu informieren.

Voraussetzungen

Die Erlaubnis wird einem Unternehmer, dessen Unternehmen seinen Sitz tatsächlich und dauerhaft in Deutschland hat, erteilt, wenn

  • der Unternehmer und die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person (Verkehrsleiter) zuverlässig sind,
  • die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens gewährleistet ist und
  • der Unternehmer oder die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist.


Das Unternehmen benötigt Eigenkapital zuzüglich Reserven.
Die Höhe des Kapitals bemisst sich nach der Anzahl der zum Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge. Für das erste Fahrzeug benötigen Sie Eigenkapital in Höhe von EUR 9.000, für jedes weitere Fahrzeug EUR 5.000. Dies gilt auch beim Einsatz von Mietfahrzeugen.


Fachlich geeignet ist eine Person, wenn sie eine Fachkundeprüfung bestanden hat. Alle bisher als gleichwertig anerkannten Abschlussprüfungen gelten auch weiterhin als gleichwertig, wenn sie vor dem 4. Dezember 2011 begonnen oder abgeschlossen wurden.

Fachlich geeignet sind auch Personen, die in der Zeit zwischen dem 4. Dezember 1999 und 4. Dezember 2009 ununterbrochen (mindestens 10 Jahre) in einem Güterkraftverkehrsunternehmen in einer leitenden Funktion gearbeitet haben.

Erforderliche Unterlagen

Immer vorzulegen *

  • Formular "Antrag gewerblicher Güterkraftverkehr" - ausgefüllt und unterschrieben
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Eigenkapitalbescheinigung und eventuell Zusatzbescheinigung
    (die Bescheinigung ist von einem Steuerberater auszufüllen und zu unterschreiben)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen
    • des zuständigen Finanzamtes
    • aller Sozialversicherungen (auch Knappschaft)
    • der Berufsgenossenschaft
    • der Betriebssitz-Gemeinde
  • Fahrzeugliste und
    für jedes Fahrzeug:
    Kopie der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) und eventuell Mieterverträge
  • Nachweis über die Abstellmöglichkeit der Fahrzeuge (Mietvertrag/Grundbuchauszug)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart "9")
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (www.vollstreckungsportal.de)

Zusätzlich *

für den Verkehrsleiter: *

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Kopie des Nachweis über die fachliche Eignung (Bescheinigung der IHK)
  • Arbeitsvertrag / Geschäftsbesorgungsvertrag
  • Führungszeugnis
    (Belegart "OB" - bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder online beantragen zur Vorlage beim Kreis Lippe - 320.3)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    (Belegart "9" - bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder online beantragen zur Vorlage beim Kreis Lippe - 320.3))
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (www.kba.de)

für natürliche Personen (Inhaber, Geschäftsführer, Prokuristen und so weiter): *

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Führungszeugnis
    (Belegart "OB" - bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder online beantragen zur Vorlage beim Kreis Lippe - 320.3)
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (www.kba.de)

für eine juristische Person (GmbH, UG, KG, und so weiter): *

  • Kopie des Gesellschaftsvertrages
  • Abschrift aus dem Handelsregister

für eine beglaubigte Kopie Ihrer Erlaubnis: *

  • Formular "Antrag auf Erweiterung" - ausgefüllt und unterschrieben
  • komplette Fahrzeugliste (alle Fahrzeuge eintragen)
    mit Kopie der Zulassungsbescheinigung I für jedes neue Fahrzeug und
    eventuell Kopie des Mietervertrages für jedes neue Fahrzeug
  • Falls der Stichtag der zuletzt eingereichten Bescheinigung länger als 1 Jahr zurückliegt:
    Eigenkapitalbescheinigung eventuell mit Zusatzbescheinigung


* Sie müssen alle Unterlagen im Original vorlegen, außer wenn ausdrücklich "Kopie" dabeisteht.

Formulare

Verfahrensablauf

Bitte übersenden Sie die kompletten Unterlagen an folgende Adresse:

Kreis Lippe - Der Landrat
Verkehrssicherung & -lenkung
32754 Detmold

Bitte beachten Sie:
Der Antrag gilt erst dann als wirksam gestellt, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig und in der geforderten Form vorliegen!

Für die Antragstellung fallen Gebühren an. Diese Gebühren sind vor Aushändigung der Erlaubnisurkunde zu begleichen.

Rechtsgrundlage(n)

Bearbeitungsdauer

bis zu 6 Wochen

Zuständige Organisationseinheit(en)

Keine Einträge vorhanden

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