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Fahrerbescheinigung für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr

Fahrerbescheinigung im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr Erteilung

Fahrpersonal aus Nicht-EU-Staaten - erfahren Sie hier, was Sie dabei beachten müssen

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
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Ausführliche Beschreibung der Leistung

Wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer Fahrpersonal aus Nicht-EU-Staaten beschäftigen, müssen Sie hierfür eine Fahrerbescheinigung beantragen. Sie wird dem Inhaber der Gemeinschaftslizenz für jeden Fahrer ausgestellt, der Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Staates ist und den er rechtmäßig beschäftigt.

Hinweis:
Die Fahrerinnen und Fahrer müssen die Original-Fahrerbescheinigung bei jeder Fahrt mit sich führen. Eine beglaubigte Abschrift der Fahrerbescheinigung ist in Ihren Geschäftsräumen aufzubewahren.

Die Fahrerbescheinigung ist bis zu 5 Jahre gültig, kann aber auch auf einen kürzeren Zeitraum befristet werden, wenn der Aufenthaltstitel oder der Reisepass früher ablaufen. Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, muss die Fahrerbescheinigung an die Genehmigungsbehörde zurückgegeben werden.

Als Unternehmer müssen Sie dafür sorgen, dass das ausländische Personal alle zur Kontrolle erforderlichen Unterlagen mitführt. Diese sind

  1. der Pass, Passersatz oder Ausweisersatz und
  2. die Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung (Aussetzung der Abschiebung) und
  3. die Arbeitsgenehmigung, soweit erteilt
    oder eine gültige EU Fahrerbescheinigung.

Werden die erforderlichen Unterlagen nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht zur Prüfung ausgehändigt, können das Bundesamt für Güterverkehr sowie sonstige Kontrollberechtigte die Weiterfahrt solange untersagen, bis die erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Gemeinschaftslizenz
  • vom Fahrpersonal
    • Arbeitsgenehmigung
    • Aufenthaltserlaubnis
    • Pass
    • Fahrerlaubnis

Formulare

Rechtsgrundlage(n)

  • Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 des europäischen Parlaments und Rates über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs
  • Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV)
  • EU Verordnung 1072/2009
  • GüKGrKabotageV

Zuständige Organisationseinheit(en)

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