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Rotes Kennzeichen für Oldtimer erhalten

Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Oldtimerkennzeichen

Das rote Oldtimer-Kennzeichen, auch 07er-Nummer genannt, ist ein Wechselkennzeichen. Mit einem Kennzeichen können mehrere Fahrzeuge abwechselnd bewegt werden. Erfahren Sie mehr.

Kurzbeschreibung

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Ausführliche Beschreibung der Leistung

Das rote Oldtimerkennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen. Dieses Kennzeichen ist besonders interessant für Besitzer sehr alter Kraftfahrzeuge, die - beispielsweise mangels elektrischer Anlage - die geltenden Zulassungsvorschriften nicht erfüllen können.
Attraktiv ist es zudem für Sammler, die mehrere Fahrzeuge besitzen und diese nur sporadisch fahren, denn es wird eine Steuerpauschale für das Kennzeichen berechnet. Alle Fahrzeuge müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie für das normale H-Kennzeichen für Oldtimer: also mindestens 30 Jahre alt und in gutem, originalem oder originalgetreuem Zustand sein.

Mit dem roten Oldtimerkennzeichen dürfen mehrere bestimmte, in einem Fahrzeugscheinheft aufgelistete Fahrzeuge, gefahren werden. Das rote Oldtimerkennzeichen beginnt mit "07".

Die Kennzeichen dürfen Sie nur zu folgenden Zwecken einsetzen:

  • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrtechnischen Kulturgutes dienen,
  • Hin- und Rückfahrt zu solchen Veranstaltungen,
  • Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten,
  • Fahrten zur Wartung und Reparatur der Oldtimer.

Private „Ausfahrten“ und andere Zweckfahrten sind nicht gestattet!

Über jede Fahrt müssen Sie Buch führen.

Für weitere Auskünfte senden Sie uns eine E-Mail

Voraussetzungen

Ein rotes Oldtimerkennzeichen können Sie erhalten, wenn

  • Sie als Halter zuverlässig sind (Führungszeugnis).
  • für das Fahrzeug gilt:
    • erste Zulassung vor mindestens 30 Jahren
    • guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand
    • für jedes Fahrzeug liegt ein qualifiziertes Gutachten, das die Eigenschaften als Oldtimer nachweist, vor.

Zusätzliche Voraussetzungen sind:

  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von EUR 5,00 oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.

Erforderliche Unterlagen

  • formloser schriftlicher Antrag mit Begründung, für welche Zwecke das rote Dauerkennzeichen benötigt wird (beispielsweise Oldtimertreffen),
  • Führungszeugnis
    (Belegart "OB" - bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder online beantragen zur Vorlage beim Kreis Lippe - StVA)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass,
  • Oldtimergutachten nach § 23 StVZO,
  • gültige Hauptuntersuchung, wenn das Oldtimergutachten bereits älter ist
  • sofern vorhanden:
    Fahrzeugpapiere,
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für rote Dauerkennzeichen,
  • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuern.

Hinweise/Besonderheiten

** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung **

Verfahrensablauf

Ein rotes Kennzeichen können Sie ausschließlich in der Zulassungsstelle Detmold erhalten.

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Bearbeitungsdauer

In der Regel direkt im Termin.

Zuständige Organisationseinheit(en)

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