Errichtung und Betrieb von Anlagen Genehmigung

Als Betreiber von Windenergieanlagen, gewerblichen Tierhaltungsanlagen, Abfallbehandlungsanlagen oder bestimmten anderen Industrieanlagen benötigen Sie unter Umständen eine Erlaubnis von uns. Informieren Sie sich hier.

Kurzbeschreibung

  • Anlagen, die schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder belästigen
  • ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfälle

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Wir sind als untere Immissionsbehörde zuständig für die Genehmigung von Anlagen mit einer besonders hohen Umweltrelevanz. Solche Anlagen können sein: Windenergieanlagen, Tierhaltungsanlagen, Abfallbehandlungsanlagen oder bestimmte Industrieanlagen. Eine vollständige Liste können Sie unter Rechtsgrundlagen aufrufen.

Unter anderem erteilen wir Ihnen als Betreiber

  • Neugenehmigungen immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen
  • Genehmigungen zur wesentlichen Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen

Außerdem prüfen wir Anzeigen zur Änderung von genehmigungsbedürftigen Anlagen.

Im Genehmigungsverfahren prüfen wir, ob der Stand der Technik umgesetzt ist und ob die gesetzlichen Vorgaben, wie Emissionsbegrenzungen, eingehalten werden. Der Stand der Technik wird durch Rechtsvorschriften und technische Regelwerke definiert.


Gerne beraten wir Sie rund um das Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Erforderliche Unterlagen

Der Umfang der Unterlagen richtet sich nach der Art des Vorhabens und den möglichen Umweltauswirkungen. Aufgrund der Komplexität der Antragsunterlagen ist hier in der Regel die Erstellung durch ein geeignetes Fachbüro erforderlich.

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf. So können wir klären, welche konkreten Angaben und Unterlagen für Ihr Vorhaben erforderlich sind

Formulare

Verfahrensablauf

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu uns auf. So können wir klären, welche konkreten Angaben und Unterlagen für Ihr Vorhaben erforderlich sind.

Nach Antragstellung überprüfen wir die Angaben.

Einige Genehmigungsverfahren sind mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu führen. Neben der öffentlichen Auslegung der Unterlagen gehört in diesen Fällen auch eine öffentliche Darstellung des Vorhabens und Besprechung der vorgetragenen Bedenken gegen die Planung (Erörterungstermin) zum Verfahrensablauf.

Im Zuge des Genehmigungsverfahrens beteiligen wir regelmäßig auch andere Fachbehörden.

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Frist

Eine Neugenehmigung mit Öffentlichkeitsbeteiligung ist innerhalb von 7 Monaten zu erteilen,

eine Änderungsgenehmigung mit Öffentlichkeitsbeteiligung innerhalb von 6 Monaten und

eine Genehmigung ohne Öffentlichkeitsbeteiligung innerhalb von 3 Monaten.

Diese Fristen beginnen, sobald alle Antragsunterlagen vollständig sind.

Kosten

Es fallen Kosten an.

Zahlungsweisen:

  • Überweisung

Zuständige Organisationseinheit(en)

Datenschutzhinweis

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