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Badewasser- und Badegewässerüberwachung

Wasseruntersuchung Durchführung

Kann ich hier unbesorgt baden und schwimmen? Ist das Wasser unbedenklich? Erfahren Sie mehr zur Untersuchung von Badegewässern.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Im Rahmen der Badewasserüberwachung werden Hygiene und Wasserqualität in Freibädern, Hallenbädern und Badeseen überwacht, hauptsächlich in der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September. Denn einwandfreies Badewasser ist die Voraussetzung dafür, dass Schwimmen und Baden die Gesundheit fördert.
Neben den Frei- und Hallenbädern und Badeseen überprüfen wir auch Freizeitanlagen, die als EU-Badegewässer anerkannt sind.

Die ausgewerteten Untersuchungsergebnisse dieser Badeseen sowie aller in Nordrhein-Westfalen der EG-Richtlinie entsprechenden Badegewässer finden Sie auf der Badegewässerkarte des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV).

Neben Sichtkontrollen auf:

  • Trübung / Färbung
  • Waschmittelreste (Schaumbildung)
  • Mineralöle (Ölfilm)
  • Gegenstände, die Verletzungen verursachen können,

nehmen wir zur Prüfung der Wasserqualität auch Proben, die mikrobiologisch untersucht werden.

Was passiert, wenn Wasserproben beanstandet werden?
Zunächst werden die Ursachen vor Ort ermittelt. Sind keine besonderen Vorkommnisse feststellbar und sind bei einer sofort durchgeführten Kontrolluntersuchung die Werte wieder in Ordnung, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Werden die Grenzwerte mehrfach deutlich überschritten, können wir ein Badeverbot aussprechen, wenn gesundheitliche Gefahren für die Badegäste zu befürchten wären.

Wie können Sie zur Sauberhaltung der Badeseen beitragen?
Füttern Sie bitte keine Wasservögel im Bereich der Badestellen, da diese durch ihren Kot Milliarden von Keimen in den See eintragen und zu Überschreitungen der bakteriologischen Richt- und Grenzwerte führen können. Bitte hinterlassen Sie am See keinen Müll. Insbesondere Glasscherben führen zu gefährlichen Verletzungen.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Organisationseinheit(en)

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