In älteren Verträgen und Grundbucheinträgen finden sich oft historische Flurstücksbezeichnungen. Zur richtigen Interpretation dieser weiterhin gültigen Schriftstücke ist die heutige Bezeichnung der historischen Flurstücke von Bedeutung. Dafür gibt es die Identitätsbescheinigung.
Die Identitätsbescheinigung belegt, welche heutigen Flurstücke einem historischen Flurstück entsprechen. Flurstücke können sich im Lauf der Zeit durch Liegenschaftsvermessungen (zum Beispiel Teilungsvermessungen) in ihrer Form und Bezeichnung verändert haben.
Die historische Bezeichnung der Flurstücke kommt noch häufig bei im Grundbuch beschriebenen Rechten oder im Baulastenverzeichnis vor, weil diese Stellen nicht automatisch aktualisiert werden.
Wenn Sie beispielsweise ein Recht im Grundbuch ändern oder löschen lassen, das sich noch auf eine historische Flurstücksbezeichnung bezieht, dann benötigen Sie eine Identitätsbescheinigung.
Sie sind
Eine Identitätsbescheinigung beantragen Sie bitte schriftlich - nutzen Sie gern das hinterlegte Formular
Zusätzlich benötigen wir einen Grundbuchauszug, soweit vorhanden.
Sie können den Antrag formlos stellen oder unser verlinktes Formular nutzen.
Wir gleichen die aktuellen und historischen Katasterunterlagen sowie teilweise die Grundbucheintragungen ab und stellen die Identitätsbescheinigung aus.