Wenn Sie in Lippe wohnen, aber die Fischerprüfung hier aus zwingenden Gründen nicht ablegen können, gibt es die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung.
Sie müssen die Fischerprüfung grundsätzlich bei der unteren Fischereibehörde ablegen, in deren Bezirk Sie wohnen.
Wenn ein zwingender Grund vorliegt, können Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten und bei einer anderen unteren Fischereibehörde die Prüfung ablegen.
Diese Ausnahmegenehmigung können Sie bei der unteren Fischereibehörde beantragen, in deren Bezirk Sie wohnen.
Es muss ein wichtiger Grund vorliegen.
formloser Antrag mit Angabe
Informieren Sie sich über die Termine der Fischerprüfung.
Beantragen Sie frühzeitig die Ausnahmegenehmigung. Sie erhalten zusammen mit der Ausnahmegenehmigung einen Gebührenbescheid.
Bei der Anmeldung zur Prüfung müssen Sie die Ausnahmegenehmigung vorlegen.
Rechtzeitig vor dem geplanten Prüfungstermin (Anmeldefrist 4 Wochen + Bearbeitungszeit 2 Wochen)
ungefähr 14 Tage
EUR 15,00
Zahlungsweisen: