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Ausnahmegenehmigung für den Prüfungsort bei Fischerprüfungen erhalten

Fischerprüfung Abnahme Ausnahmegenehmigung Prüfungsort

Wenn Sie in Lippe wohnen, aber die Fischerprüfung hier aus zwingenden Gründen nicht ablegen können, gibt es die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Sie müssen die Fischerprüfung grundsätzlich bei der unteren Fischereibehörde ablegen, in deren Bezirk Sie wohnen.
Wenn ein zwingender Grund vorliegt, können Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten und bei einer anderen unteren Fischereibehörde die Prüfung ablegen.
Diese Ausnahmegenehmigung können Sie bei der unteren Fischereibehörde beantragen, in deren Bezirk Sie wohnen.

Voraussetzungen

Es muss ein wichtiger Grund vorliegen.

Erforderliche Unterlagen

formloser Antrag mit Angabe

  • der Begründung für den Prüfungsortwechsel,
  • des beabsichtigten Prüfungsortes und
  • des beabsichtigten Prüfungstermins.

Verfahrensablauf

Informieren Sie sich über die Termine der Fischerprüfung.
Beantragen Sie frühzeitig die Ausnahmegenehmigung. Sie erhalten zusammen mit der Ausnahmegenehmigung einen Gebührenbescheid.

Bei der Anmeldung zur Prüfung müssen Sie die Ausnahmegenehmigung vorlegen.

Rechtsgrundlage(n)

Bearbeitungsdauer

ungefähr 14 Tage

Zuständige Organisationseinheit(en)

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