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Finanzielle Zuwendungen für Familienpflege

Als beauftragter Träger zur Durchführung von Familienpflege können Sie beim Kreis Lippe einen Antrag auf Gewährung von finanzieller Zuwendung beantragen.

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Familienpflege ist eine ambulante vorübergehende Hilfe für Familien und Lebensgemeinschaften mit Kindern. Ziel der Familienhilfe ist in Notsituationen die Betreuung und Versorgung von Kindern und eventuell Jugendlichen sicherzustellen.
Damit soll Familien eine vollständige Weiterführung des eigenen Haushaltes ermöglicht werden. Außerdem können Kinder so zuhause bleiben und müssen nicht anderweitig untergebracht werden.

Wenn Sie Anbieter von Familienpflege oder Träger eines Familienpflegedienstes sind, können Sie möglicherweise einen finanziellen Zuschuss von uns erhalten. Hierfür müssen Sie mit uns eine entsprechende Vereinbarung zu Leistungen, Entgelt und Qualität geschlossen haben.

Voraussetzungen

Finanzielle Zuwendungen für Familienpflegen können Sie als Träger eines Familienpflegedienstes erhalten, wenn Sie mit uns eine entsprechende Vereinbarung (über Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarung) geschlossen haben.

Weiter ist erforderlich, dass

  • ausschließlich qualifiziertes Personal eingesetzt wird.
    Das Personal muss Ihnen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen
  • abhängig von der Haushaltssituation geeignetes Personal für die Durchführung der Familienpflege eingesetzt wird
  • der Familienpflegedienst so organisiert ist, dass in Notsituationen unverzüglich (spätestens am folgenden Tag – außer an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen) mit der Koordination, Beratung oder Planung der Leistungserbringung begonnen werden kann
  • der Familienpflegedienst während der üblichen Geschäftszeiten (montags bis freitags von 09:00 -16:00 Uhr) telefonisch erreichbar ist
  • das Personal ist datenschutzrechtlich zur Verschwiegenheit zu verpflichten über personenbezogene Daten und alle Angelegenheiten, von denen es im Rahmen der Tätigkeiten Kenntnis erlangt

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Leistungen der Familienpflege
  • Dokumentation/ Abrechnungsbogen

Formulare

Verfahrensablauf

Um die finanzielle Zuwendung zu erhalten, müssen Sie

  • die erbrachten Leistungen hinsichtlich der Art und des Umfanges nachvollziehbar dokumentieren.
  • monatlich einen prüffähigen Abrechnungsbogen, unterschrieben vom Träger und Klienten (gesetzlichen Vertreter), vorlegen
    Falls ein Klient nicht unterschreibt, vermerken Sie das mit Begründung auf dem Abrechnungsbogen.

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Bearbeitungsdauer

circa 1-2 Tage

Kosten

keine

Zuständige Organisationseinheit(en)

Datenschutzhinweis

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