Als beauftragter Träger zur Durchführung von Familienpflege können Sie beim Kreis Lippe einen Antrag auf Gewährung von finanzieller Zuwendung beantragen.
Familienpflege ist eine ambulante vorübergehende Hilfe für Familien und Lebensgemeinschaften mit Kindern. Ziel der Familienhilfe ist in Notsituationen die Betreuung und Versorgung von Kindern und eventuell Jugendlichen sicherzustellen.
Damit soll Familien eine vollständige Weiterführung des eigenen Haushaltes ermöglicht werden. Außerdem können Kinder so zuhause bleiben und müssen nicht anderweitig untergebracht werden.
Wenn Sie Anbieter von Familienpflege oder Träger eines Familienpflegedienstes sind, können Sie möglicherweise einen finanziellen Zuschuss von uns erhalten. Hierfür müssen Sie mit uns eine entsprechende Vereinbarung zu Leistungen, Entgelt und Qualität geschlossen haben.
Finanzielle Zuwendungen für Familienpflegen können Sie als Träger eines Familienpflegedienstes erhalten, wenn Sie mit uns eine entsprechende Vereinbarung (über Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarung) geschlossen haben.
Weiter ist erforderlich, dass
Um die finanzielle Zuwendung zu erhalten, müssen Sie
circa 1-2 Tage
keine