Neubau und Erwerb von Eigenheimen werden mit zinsgünstigen Darlehen gefördert. Die Zinsvergünstigung wird zunächst nur für einen bestimmten Zeitraum gewährt. Sie als Darlehensnehmer können aber einen Antrag auf Zinssenkung stellen und so länger von dem günstigen Zins profitieren.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Neubau und den Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen mit Mitteln der Wohnraumförderung. Ziel der Förderung ist es, Familien und Haushalte mit geringem Einkommen bei der Eigentumsbildung zu unterstützen. Die Förderung wird in Form von zinsgünstigen Darlehen gewährt.
Nach Erhalt der Förderzusage schließen die Darlehensnehmer einen Darlehensvertrag mit der NRW.BANK ab.
Die Förderrichtlinien sehen vor, dass die Zinsvergünstigung nach einem bestimmten Zeitraum ausläuft, also der Zinssatz des Förderdarlehens danach angehoben wird.
Wie lang der Zeitraum der Zinsvergünstigung ist, hängt davon ab, in welchem Jahr Ihr Eigenheim gefördert worden ist.
Da bei der Verzinsung die individuelle Leistungsfähigkeit der Darlehensnehmer berücksichtigt wird, ist bei der Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen eine Zinssenkung möglich.
Die NRW.BANK teilt Ihnen eine anstehende Zinsanhebung vorab rechtzeitig mit. Sie haben dann die Möglichkeit, eine Zinssenkung zu beantragen.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, dann kann der günstige Zinssatz eventuell beibehalten oder sogar eine darüber hinausgehende Zinssenkung erreicht werden.
Entscheidend ist in diesem Zusammenhang die Einkommenssituation der Personen, die Ihrem Haushalt angehören.
Die Höhe des Einkommens wird zu einem bestimmten Stichtag ermittelt.
Bezogen auf diesen Stichtag wird das Einkommen der letzten 12 Monate ermittelt. Wenn bereits Einkommensveränderungen absehbar sind, wird das zu erwartende neue Einkommen aller Haushaltsangehörigen berücksichtigt.
Das anzurechnende Gesamteinkommen des Haushalts wird dann einer bestimmten Einkommensgrenze gegenübergestellt. Anhand dieses Ergebnisses (Über- oder Unterschreitung der maßgeblichen Einkommensgrenze) wird dann ermittelt, ob die Voraussetzungen für eine Zinssenkung vorliegen.
Zuständig für die Einkommensprüfung ist die Stadtverwaltung (bei mittleren und großen Städten) beziehungsweise die Kreisverwaltung für kleine kreisangehörige Städte und Gemeinden. Hier können Sie einen entsprechenden Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die Einkommenssituation stellen.
Da sich die Förderrichtlinien und die sich daraus ergebenden Darlehensbedingungen seit dem Bestehen der Wohnraumförderung von Zeit zu Zeit geändert haben, lassen sich keine pauschalen Aussagen zu den Konditionen und konkreten Voraussetzungen einer Zinssenkung treffen. Dies ist im konkreten Einzelfall anhand des Zeitpunkts der Bewilligung und der in dem Zusammenhang geltenden Bestimmungen zu prüfen.
Wir beraten Sie hierzu gerne.
Eine erste Chancenprüfung für eine mögliche Zinssenkung bietet der Zinssenkungsrechner der NRW.BANK:
https://www.nrwbank.de/de/info-und-service/tools-und-rechner/zinssenkungsrechner/
Sie haben Ihr Haus mit öffentlichen Mitteln gefördert.
Eine Zinssenkung können Sie erreichen, wenn Sie eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten.
Die Städte Bad Salzuflen, Detmold, Lage und Lemgo bearbeiten die Anträge in ihrem Stadtgebiet in eigener Zuständigkeit.
Für die übrigen kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist der Kreis Lippe zuständig.
Die NRW.BANK informiert Sie vor einer anstehenden Zinsanhebung per Post über den zukünftigen Zinssatz.
Diesem Schreiben ist ein Antragsvordruck für die Beantragung einer Zinssenkung bereits beigefügt.
Die Voraussetzungen einer Zinssenkung prüfen wir für die Städte und Gemeinden in unserem Zuständigkeitsbereich.
Für die erforderliche Einkommensprüfung nutzen Sie den entsprechenden Vordruck.
Das Ergebnis der Einkommensprüfung senden wir der NRW.BANK zusammen mit Ihrem Antrag auf Zinssenkung zu.
Anschließend erhalten Sie von der NRW.BANK dann noch einmal eine abschließende Nachricht über den zukünftig geltenden Zinssatz.
jeweils in Verbindung mit den Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) und den Vereinbarungen des konkreten Darlehensvertrages
Als Darlehensnehmer erhalten Sie rechtzeitig vor einer Zinsanpassung eine entsprechende Benachrichtigung der NRW.BANK.
In dieser Benachrichtigung wird auch der Termin angegeben, bis wann der Zinssenkungsantrag spätestens bei der NRW.BANK gestellt sein muss.
Den Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung über die Einkommensverhältnisse sollten Sie dann (im Hinblick auf Bearbeitungs- und Postlaufzeiten) einige Wochen vor Ablauf des von der NRW.BANK benannten Termins bei uns einreichen.
wenige Tage
EUR 15,00 je Bescheinigung
Zahlungsweisen: