Unternehmenskarte, Werkstattkarte - eine Leistung der Bezirksregierung Detmold. Hier finden Sie weitere Informationen.
Zuständig für Unternehmenskarten und Werkstattkarten:
Bezirksregierung Detmold
Leopoldstraße 15
32756 Detmold
Frau Annette Krüger
Tel.: +49 5231 71-5505
Fax: +49 5231 71-821955
Nutzfahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 Tonnen übersteigt, und Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen dürfen in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einem digitalen Fahrtenschreiber(auch Kontrollgeräte oder Tachografen) zur Erfassung von Lenk- und Ruhezeiten ausgestattet sind. Die Bedienung dieser digitalen Tachografen erfolgt mit speziellen Chipkarten.
Die Chipkarten unterscheiden sich nach ihrer Funktion in:
Fahrer müssen Arbeitszeitnachweise für die Tage erstellen, an denen sie Fahrzeuge lenken, die der gewerblichen Personen- oder Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen. Diese Nachweise müssen die Fahrer bei Kontrollen für den Zeitraum des laufenden Tages und der vorausgehenden 28 Tage auf Verlangen vorlegen können.
Mit ihrer persönlichen Fahrerkarte melden sich die Fahrer an dem Kontrollgerät zu Beginn der Fahrt an und am Ende des Arbeitstages wieder ab. Neben den automatisch aufgezeichneten Daten sind sonstige relevante Zeiten manuell einzugeben. Die Fahrerkarte speichert unter anderem die Daten zur Identität des Fahrers sowie Informationen zu:
Unternehmenskarten ermöglichen Unternehmen, Daten, die im Kontrollgerät gespeichert sind, anzuzeigen, herzunterzuladen und auszudrucken. Mit diesen Informationen können die Betriebe ihren Fuhrpark disponieren und kontrollieren.
Werkstattkarten erlauben autorisierten Werkstätten, die Kontrollgeräte zu prüfen und zu reparieren. Mit den Werkstattkarten kalibrieren und programmieren Werkstätten die Geräte.
Die Kontrollkarte bietet zuständigen Behörden, wie zum Beispiel der Polizei, die Möglichkeit, auf gespeicherte Daten zuzugreifen. Dafür liest das Kontrollpersonal die gespeicherten Daten des Fahrpersonals mit der Karte aus. Unter anderem können dabei die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten einschließlich der Unterbrechungen festgestellt werden. Das Kontrollpersonal kann anhand der Daten auch prüfen, ob das Fahrpersonal allein oder im Zweifahrerbetrieb gefahren ist.
Ausgabe von Karten für digitale Fahrtenschreiber
Die Fahrerkarten erhalten Fahrer bei der für Ihren Wohnort zuständigen Führerscheinstelle.
Für die Ausgabe der Unternehmenskarten und der Werkstattkarten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen zuständig.
Die Karten können Sie als Unternehmen oder Werkstatt einfach, schnell und kostengünstig online bestellen.
Antragsstellung „@nton Anträge Online NRW“ (externer Link)
Kosten: Es fallen Kosten an.
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