Wenn Sie jemanden in Ihrem Umfeld kennen, der sich bereits über Jahrzehnte für das Gemeinwohl in Lippe engagiert, können Sie die Person oder auch eine ganze Gruppe für die Verleihung des Lippischen Ehrenrings vorschlagen.
Der Lippische Ehrenring ist eine Auszeichnung des Kreises Lippe für Einzelpersonen und Personengruppen, die sich in oder für Lippe durch ihr herausragendes ehrenamtliches Engagement verdient gemacht haben.
Ehrenamtliches Engagement ist ein wichtiger Motor in vielen Bereichen des menschlichen Zusammenlebens. Dieses Engagement bietet aber auch neben dem sozialen Aspekt eine gute Grundlage, um neue Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben. Der Kreis Lippe möchte deshalb zur Anerkennung ehrenamtlicher Leistungen auf lokaler Ebene ergänzend zu den Verdienstorden des Bundes und des Landes eine Auszeichnung vergeben.
Der Lippische Ehrenring zeichnet Bürgerinnen und Bürger für lokales ehrenamtliches Engagement in Vereinen oder Initiativen und für zeitlich begrenzte, außergewöhnliche Leistungen aus. Jährlich können bis zu 8 Ehrenringe verliehen werden.
Jede und jeder kann Kandidaten für den Lippischen Ehrenring vorschlagen.
Für den Lippischen Ehrenring kann vorgeschlagen werden, wer sich im Kreis Lippe oder für den Kreis Lippe
Als langjährig gilt eine mindestens 10-jährige ehrenamtliche Tätigkeit.
Auf besondere Weise engagiert sich jemand bei einem zeitlich begrenzten ehrenamtlichen Engagement, das sich durch besondere freiwillige Leistungen bei einzelnen Projekten, Initiativen oder Ereignissen auszeichnet.
Nicht berücksichtigt wird das bürgerschaftliche Engagement als Rats- oder Kreistagsmitglied und als engagiertes Mitglied in politischen Parteien.
Von der Auszeichnung ausgeschlossen sind Personen oder Gruppen, die bereits andere Bundes- oder Landesauszeichnungen für ihr ehrenamtliches Engagement erhalten haben.
ein formloses Schreiben, wer warum den Lippischen Ehrenring bekommen sollte.
Gerne können Sie auch unser Formular nutzen.
Der Landrat lobt den Lippischen Ehrenring jährlich in den Sommermonaten aus.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die Eingänge gesichtet und die Anreger erhalten eine schriftliche Rückmeldung des Landrates.
Die Frist für Anregungen endet jedes Jahr am 31. Dezember.
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