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EU-Kartenführerschein

Führerschein Umtausch in EU-Führerschein

Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren ab 2022 schrittweise ihre Gültigkeit und müssen durch den einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union ersetzt werden.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
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Ausführliche Beschreibung der Leistung

Muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Ja, Sie müssen Ihren Führerschein umtauschen. Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise.

Je nach Art des Führerscheins gibt es dafür unterschiedliche Fristen.

Umtauschfristen für Papierführerscheine (grau oder rosa)
nach Geburtsjahr

  • geb. vor 1953 Umtausch bis 19.01.2033
  • 1953 - 1958 Umtausch bis 19.01.2022
  • 1959 - 1964 Umtausch bis 19.01.2023
  • 1965 - 1970 Umtausch bis 19.01.2024
  • 1971 - 1998 Umtausch bis 19.01.2025

Umtauschfristen für Kartenführerscheine
nach Ausstellungsdatum (Angabe auf der Vorderseite -> Nr. 4a)

  • 1999 - 2001 Umtausch bis 19.01.2026
  • 2002 - 2004 Umtausch bis 19.01.2027
  • 2005 - 2007 Umtausch bis 19.01.2028
  • Jahr 2008 Umtausch bis 19.01.2029
  • Jahr 2009 Umtausch bis 19.01.2030
  • Jahr 2010 Umtausch bis 19.01.2031
  • Jahr 2011 Umtausch bis 19.01.2032
  • Jahr 2012 Umtausch bis 19.01.2033

Wir empfehlen einen früheren Umtausch - vor allem bei den „ganz alten“ Dokumenten, also den grauen und rosa Führerscheinen. Besonders wenn Sie ins Ausland reisen oder einen Mietwagen buchen wollen.

Ein sofortiger Umtausch ist nötig bei

  • Verlängerung der alten Fahrerlaubnisse der Klasse 2 für Lastkraftwagen,
  • Ausstellung des Internationalen Führerscheins,
  • Beantragung der Fahrerkarte oder
  • Verlängerung eines Fahrgastbeförderungsscheins.

Wer erkennt den Kartenführerschein an?

Alle EU-Mitgliedsstaaten. Kein Umtausch bei Umzug innerhalb der EU.
Bei Fernreisen empfehlen wir Ihnen den Internationalen Führerschein.

Was muss ich als Lkw-Fahrer (alte Klasse 2) beachten?

Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Klasse 2 erlischt die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 2 mit Vollendung des 50. Lebensjahres. Die Umschreibung in die neue Klasse CE kann aber auch dann noch beantragt werden. Allerdings können bei verspäteter Antragstellung Teile des Besitzstandes verloren gehen.

Ist die Fahrerlaubnis erloschen, so dürfen keine Kraftfahrzeuge über 7,5 t mehr geführt werden. Die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 3 oder 1 wird hiervon nicht berührt.

Die im Umtausch für die Fahrerlaubnisse der alten Klasse 2 erteilte Klasse CE wird auf 5 Jahre befristet. Die Verlängerung ist jeweils rechtzeitig vor Ablauf der Frist zu beantragen; sie ist abhängig von einer ärztlichen Untersuchung und der Überprüfung der Sehleistung durch einen Augenarzt. Entsprechende Untersuchungen bietet auch das Fachgebiet Gesundheit des Kreises Lippe an. Die Bescheinigungen sollten bereits bei Antragstellung mit vorgelegt werden.

Was muss ich als Klasse-3-Fahrer beachten?

Inhaber der Fahrerlaubnisklasse 3 erhalten beim Umtausch neben der Fahrerlaubnis der Klassen B, BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung und ohne die Notwendigkeit regelmäßiger ärztlicher Kontrolluntersuchungen. Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht und Züge bis 12 t geführt werden.

Soll der volle Umfang der bisherigen Klasse 3 (Fahrzeugkombinationen / dreiachsige Züge über 12 t) erhalten bleiben, muss dies beim Umtausch besonders beantragt werden. Hierbei wird die Fahrerlaubnis der Klasse CE (beschränkt) erteilt. Zum Verfahren wird auf die oben für Lkw-Fahrer getroffenen Regelungen verwiesen. Zur Verlängerung sind auch für diese Fahrerlaubnisklasse alle 5 Jahre ärztliche und augenärztliche Kontrolluntersuchungen erforderlich.

Wird die Fahrerlaubnis nicht umgetauscht, so dürfen ab Vollendung des 50. Lebensjahres keine in die Klasse CE (beschränkt) fallende Fahrzeugkombinationen / Züge geführt werden.

Weitere Hinweise:
Die Befristung des Führerscheins betrifft nur das Dokument und berührt nicht die Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T sind nach wie vor unbefristet gültig

Bus- und Taxifahrer
Inhaber einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (beispielsweise Taxi, Mietwagen, Kraftomnibusse) müssen spätestens zum Ablauf der Gültigkeit dieser Fahrerlaubnis zusätzlich zum Verlängerungsantrag auch den Umtausch des Führerscheins beim Kreis Lippe beantragen. Kraftomnibusfahrer erhalten in Zukunft keinen Fahrgastbeförderungsschein mehr; die Fahrerlaubnis für Busse wird im neuen Kartenführerschein eingetragen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Fristen für Lkw-Fahrer auch für Sie gelten, wenn der Busführerschein für einen längeren Zeitraum ausgestellt wurde. Falls Ihre Fahrerlaubnis der Klasse 2 nicht rechtzeitig verlängert wird, dürfen Sie auch keine Busse mehr fahren.

Land- und Forstwirtschaft
Bei der Umstellung der Klasse 3 können Sie sich prüfungsfrei die Klasse T erteilen lassen. Ein Nachweis über die Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft ist mit dem Antrag vorzulegen. Als Nachweis werden beispielsweise anerkannt:

  • Kopie des Beitragsbescheides der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
  • Bescheinigung der Landwirtschaftskammer
  • Arbeitgeberbescheinigung

Wenn Sie die Klasse 2 umtauschen, erhalten Sie Klasse T automatisch.

Erforderliche Unterlagen

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin mit:

  • Personalausweis, Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel
  • den bisherige Führerschein
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild

Möglicherweise brauchen wir noch:

  • falls Ihr Führerschein nicht vom Kreis Lippe ausgestellt wurde:
    Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde
  • ärztliche Bescheinigungen
  • für Klasse T:
    Nachweis über die Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft

Hinweise/Besonderheiten

** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung **

Verfahrensablauf

Wo kann ich den Umtausch beantragen?

Unmittelbar bei Ihrer Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung oder direkt bei der Führerscheinstelle im Kreishaus in Detmold.
Für die Führerscheinstelle brauchen Sie unbedingt einen Termin: Hier geht es zur online-Terminvereinbarung

Wie bekomme ich meinen neuen Führerschein?

  • Wenn Sie den alten Führerschein bei Antragstellung abgeben, wird Ihnen der neue Führerschein automatisch durch die Bundesdruckerei zugesandt. Auf Wunsch können wir Ihren alten Führerschein entwerten und Ihnen wieder aushändigen.
    Für die Übergangszeit erhalten Sie eine vorläufige Fahrberechtigung. Ihnen entstehen dadurch keine weiteren Wege.
  • Wenn Sie Ihren Führerschein bei Antragstellung unentwertet behalten möchten, müssen Sie Ihren neuen Führerschein in der Führerscheinstelle des Kreises Lippe in Detmold beantragen und nach Fertigstellung auch dort abholen.

Wichtige Daten - die Karteikartenabschrift

Wenn Ihr Führerschein nicht in Lippe ausgestellt wurde, kennen wir Ihre Fahrerlaubnisdaten nicht.
Bitte lassen Sie möglichst vor Antragstellung von der Behörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, eine Karteikartenabschrift an uns senden. Das geht per E-Mail fuehrerscheinstelle[at)kreis-lippe.de oder per Fax +49 5231 62-184.

Anderenfalls müssen wir selbst die erforderlichen Daten anfordern. Dadurch verlängert sich die Bearbeitungszeit.

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Bearbeitungsdauer

ungefähr 2 - 3 Wochen

Kosten

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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