Eine Bootstour ist ein Naturerlebnis der besonderen Art. Mit dem Kanu können Sie in Lippe Abschnitte der Flüsse Weser, Werre, Bega, und Emmer befahren. Was Sie dabei beachten müssen, lesen Sie hier.
Eine Vielzahl lippischer Flüsse und Bäche mit ihren Auen wurden im Rahmen der Landschaftsplanung als Naturschutzgebiete beziehungsweise Landschaftsschutzgebiete mit besonderen Festsetzungen ausgewiesen. Flüsse und Bäche dienen als sogenannte "Lebensadern der Landschaft" dem Schutz von Pflanzen und Tieren. Diese besonderen Lebensräume sind auch besonders schützenswert. Deshalb ist grundsätzlich das Kanufahren auf allen lippischen Gewässern verboten.
Für Teilabschnitte der Gewässer Bega, Werre und Emmer haben Sie aber die die Möglichkeit, eine Erlaubnis zu beantragen. Diese Erlaubnis befreit von dem Verbot des jeweiligen Landschschaftsplans. Wenn Sie als Kanu-Einzelwanderer unterwegs sind und nicht in einem Kanuverein Mitglied sind, der dem Kanuverband NRW angeschlossen ist, können Sie eine solche Befreiung beantragen.
Wenn Sie eine von einem Kanutouristik-Anbieter organisierte Tour gebucht haben, hat dieser schon vorab Regelungen getroffen.
Neben dem Wassersport gibt es noch eine Vielzahl weiterer Ansprüche an unsere Gewässer. Deshalb sollte es für verantwortungsbewusste Kanuten selbstverständlich sein, einige einfache Verhaltensregeln zu beachten.
Für die Flüsse Werre, Bega und Emmer gelten zusätzlich flussbezogene Vorgaben für eine Befahrung einzelner Strecken. Diese können Sie hier nachlesen:
Bega zwischen Lemgo - Schloss Brake und der Mündung in die Werre in Bad Salzuflen.
Der Flusslauf der Bega ist aufgeteilt in die Abschnitte
Voraussetzung ist eine durchgängige Wassertiefe von mindestens 30 Zentimetern.
Dies ist gewährleistet, wenn der Pegel an der Bezugsmessstelle Lindermannsheide neu einen Mindestwasserstand von 80 cm (entspricht einem Paddelblatt) erreicht.
Emmer zwischen Wöbbel bis zur Kreis-/Landesgrenze nach Niedersachsen in Lügde.
Teilabschnitte der Emmer sind als FFH- Gebiet (Flora-Fauna-Habitat) ausgewiesen, also ein Schutzgebiet von europäischer Bedeutung. Zur Durchführung einer Kanutour ist eine Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde für alle Kanufahrer erforderlich.
Der Flusslauf ist aufgeteilt in die Abschnitte
Voraussetzung ist eine durchgängige Wassertiefe von mindestens 30 Zentimetern.
Diese ist gewährleistet, wenn der Pegel an der Bezugsmessstelle Nessenberg (für den Abschnitt Wöbbel bis Landesgrenze) einen Mindestwasserstand von 73 cm (entspricht einem Paddelblatt) erreicht.
Werre zwischen der Straßenbrücke Orbker Straße in Detmold bis zur Grenze der Kreise Lippe und Herford in Bad Salzuflen.
Der Flusslauf ist aufgeteilt in die Abschnitte
Voraussetzung ist eine durchgängige Wassertiefe von mindestens 30 Zentimetern. Dies ist gewährleistet, wenn der Pegel an der Bezugsmessstelle Pottenhausen einen Mindestwasserstand von 80 cm (entspricht einem Paddelblatt) erreicht.
Wir haben für Sie Karten der einzelnen Strecken bei Weiterführende Informationen verlinkt.
Eine Kanutour ist grundsätzlich nur in der Zeit vom 01. Juni bis zum 30. September eines Jahres und mit Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Lippe zulässig.
Für jedes Gewässer gibt es außerdem einen Mindestwasserstand:
Die Naturerlebniszonen sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nur als erfahrener Kanut befahren.
Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen: