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Gewässerausbau beantragen

Planfeststellung, Plangenehmigung Gewässerausbau

Wollen Sie ein Gewässer vergrößern, verlegen oder wesentlich ändern? Hier erfahren Sie mehr zum erforderlichen wasserrechtlichen Verfahren, der Plangenehmigung oder Planfeststellung.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Gewässer sind wichtiger Bestandteil unserer Kultur- und Naturlandschaft. Seen, Bäche und Flüsse prägen das Landschaftsbild und bieten für den Menschen Lebensqualität. Darüber hinaus sind sie Lebensraum für eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen. Auch Grundwasser ist ein Gewässer und eine wesentliche Lebensgrundlage für Pflanzen, Tiere und Menschen.

Eine Vergrößerung, Verlegung oder sonstige wesentliche Änderung eines Gewässers, auch als Gewässerausbauvorhaben bezeichnet, kann auf ein Gewässer einwirken. Hier müssen nachteilige Veränderungen der Gewässereigenschaft vermieden werden. Um das zu erreichen, ist für jedes Gewässerausbauvorhaben die Beteiligung der unteren Wasserbehörde erforderlich.

Solche Gewässerausbauvorhaben sind zum Beispiel:

  • Gewässerverlegungen,
  • Renaturierung eines Gewässers,
  • Rückbau einer längeren Gewässerverrohrung,
  • Rückbau einer Stauanlage,
  • Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens,
  • Anlegen eines Nebengerinnes,
  • Offenlegung von Grundwasser,
  • Herstellung einer Teichanlage,
  • Gewinnung von Bodenschätzen.


Je nach Ihrem Vorhaben führen wir ein Plangenehmigungsverfahren oder ein Planfeststellungsverfahren durch.
Für manche Gewässerausbauvorhaben gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Für solche Gewässerausbauvorhaben muss ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Ein Plangenehmigungsverfahren wird durchgeführt, wenn keine gesetzliche Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.

Voraussetzungen

Ein Vorhaben darf nur festgestellt oder genehmigt werden, wenn keine Beeinträchtigung des Allgemeinwohls zu erwarten ist.

Das gilt insbesondere für eine Erhöhung des Hochwasserrisikos oder - vor allem in Auwäldern - für eine Zerstörung natürlicher Rückhalteflächen.

Erforderliche Unterlagen

Antragsunterlagen sind grundsätzlich durch ein Fachbüro zu erstellen.

Der erforderliche Umfang richtet sich nach dem Vorhaben. Bei größeren Vorhaben wird der erforderliche Umfang mit allen Beteiligten in einer Verfahrensauftaktbesprechung (Scoping-Termin) abgestimmt.

Gerne beraten wir Sie - sprechen Sie uns an.

Formulare

Hinweise/Besonderheiten

Für größere Vorhaben oder die Gewinnung von Bodenschätzen kann die Zuständigkeit bei der Bezirksregierung Detmold liegen.

Lassen Sie sich daher vor Antragstellung von uns beraten.

Verfahrensablauf

Plangenehmigung:

  1. Sie stimmen die erforderlichen Antragsunterlagen mit uns ab.
  2. Sie lassen die Antragsunterlagen durch ein Fachbüro erstellen und einreichen.
  3. Wir führen ein Beteiligungsverfahren durch.
  4. Wir erteilen eine Plangenehmigung.

Planfeststellung:

  1. Sie stimmen die erforderlichen Antragsunterlagen mit uns ab, eventuell im Rahmen eines Scoping-Termins.
  2. Wir klären, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist
  3. Sie lassen die Antragsunterlagen durch ein Fachbüro erstellen und einreichen,
    eventuell gemeinsam mit den Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung.
  4. Wir führen ein Beteiligungsverfahren und eine sogenannte "Offenlegung der Unterlagen" durch.
  5. Wir erteilen einen Planfeststellungsbescheid.

Rechtsgrundlage(n)

Bearbeitungsdauer

Plangenehmigung: ungefähr 8 Wochen.

Planfeststellung: mindestens 6 Monate.

Zuständige Organisationseinheit(en)

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