Achtung Hochwasser! Wenn ein Fluss über seine Ufer tritt, entstehen schnell große Schäden und Menschen geraten in Gefahr. Um Flüssen mehr Raum zu geben, wurden Überschwemmungsgebiete festgelegt. Hier gelten besondere Regeln.
Überschwemmungsgebiete sind Landflächen, die bei Hochwasser zeitweise unter Wasser stehen. Sie dienen sowohl dem Wasserabfluss, als auch dem Wasserrückhalt (Retention). Im Land Nordrhein-Westfalen werden Überschwemmungsgebiete durch die Bezirksregierungen festgesetzt. Diese Überschwemmungsgebiete erfüllen wichtige Funktionen
Im Kreis Lippe existieren für folgende Gewässer festgesetzte Überschwemmungsgebiete:
Bei Weiterführende Informationen können Sie unser GeoPortal mit einer Darstellung der Überschwemmungsgebiete aufrufen.
Überschwemmungsgebiete dienen dem Hochwasserschutz, indem sie natürlichen Rückhalteraum für das Hochwasser bieten. Aus diesem Grund unterliegen Überschwemmungsgebiete einem besonderen Schutzstatus und sind in ihrer Funktion zu erhalten und von störenden Einflüssen freizuhalten.
In Überschwemmungsgebieten sind folgen Vorhaben grundsätzlich untersagt:
In Einzelfällen können Sie für bauliche Anlagen eine Genehmigung erhalten. Auch andere Vorhaben, wie Erdbewegungen oder Ablagerungen, können zugelassen werden.
Eine Genehmigung baulicher Anlagen setzt voraus, dass
Für die Zulassung sonstiger Maßnahmen ist erforderlich, dass
Wenn Sie im Überschwemmungsgebiet eine baugenehmigungspflichtige Anlage errichten wollen, dann ist das wasserrechtliche Verfahren bereits in das Baugenehmigungsverfahren integriert. Sie brauchen dann keinen separaten Antrag stellen.
Für die Genehmigung von Anlagen oder Zulassung von sonstigen Vorhaben im Überschwemmungsgebiet der Weser ist die Bezirksregierung in Detmold ansprechbar.
So erhalten Sie Ihre Genehmigung oder Zustimmung:
Mit dem Vorhaben dürfen Sie erst starten, nachdem die Genehmigung oder Zulassung vorliegt.
ungefähr 6 Wochen
Mindestgebühr: EUR 200,00
Zahlungsweisen: