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Antrag auf Umverteilung im laufenden Asylverfahren

Umverteilungsantrag während eines laufenden Asylverfahrens

Im Asylverfahren den Wohnort wechseln ist nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich und muss auf jeden Fall vorher beantragt werden. Hier finden Sie die richtige Anlaufstelle.

Kurzbeschreibung

Nach der Zuweisung in eine Kommune in NRW ist für die*den Asylbewerber*in unter engen Voraussetzungen eine Umverteilung in eine andere Kommune möglich. Die Möglichkeit der Umverteilung besteht u.a. bei einer Familienzusammenführung zum Ehepartner oder zu minderjährigen Kindern. Zudem können sonstige humanitäre Gründe von vergleichbarem Gewicht berücksichtigt werden.

Es ist notwendig, dass ein begründeter Umverteilungsantrag an die Bezirksregierung Arnsberg gestellt wird. Bitte beachten Sie die Informationen auf der zweiten Seite des Antrags.

Weitere Informationen und den Antrag finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierung Arnsberg:
https://www.bra.nrw.de/integration-migration/fluechtlinge-nrw/informationen-fuer-fluechtlinge/umverteilung-von-asylbewerberinnen

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 202
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg

Tel.: 02931 82-7503
E-Mail: umverteilung{at)bra.nrw.de

Zuständige Organisationseinheit(en)

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