Sie leben als Flüchtling in Lippe und möchten arbeiten? Sei haben vielleicht auch schon einen Arbeitgeber gefunden? Hier erfahren Sie, wie es weitergeht.
Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge
1.) Asylbewerber haben einen Arbeitsmarktzugang
2.) Geduldete haben nach 6 Monaten einen Arbeitsmarktzugang, wenn sie zum Wohnen in der Aufnahmeeinrichtung verpflichtet sind, ansonsten nach 3 Monaten.
3.) Kein Arbeitsmarktzugang besteht:
Wenn Sie arbeiten möchten und bereits einen Arbeitgeber gefunden haben, der Sie einstellen möchte, können Sie eine Beschäftigungserlaubnis beantragen.
Dann lassen Sie bitte den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis vom Arbeitgeber vollständig ausfüllen und senden diesen an uns zur weiteren Bearbeitung.
Das Formular gilt auch als Antragsformular für ein betriebliches Praktikum sowie die Erlaubnis zur Ausübung einer Berufsausbildung.
Für die Erlaubnis zur Ausübung einer Berufsausbildung müssen Identitätsdokumente vorliegen, wenn erforderlich mit Übersetzung.
Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis vom Arbeitgeber vollständig augefüllt.
Das Formular gilt auch als Antragsformular für ein betriebliches Praktikum sowie die Erlaubnis zur Ausübung einer Berufsausbildung.
Für die Erlaubnis zur Ausübung einer Berufsausbildung müssen Identitätsdokumente vorliegen, wenn erforderlich mit Übersetzung.
§ 61 Abs. 2 AsylG i.V.m. § 32 Abs. 4 BeschV
§ 4a Abs. 4 AufenthG i.V.m. § 42 Abs. 2 Nr. 4 AufenthG i.V.m. § 32 Abs. 4 BeschV