Die Wiederverwendung von recycelten Baustoffen kann die Umwelt schonen. Der Abbau und Transport von neuen Baumaterialien kann dadurch verringert werden. Das spart Energie und schont die Landschaft. Aber die unsachgemäße Verwendung von Recyclingmaterialien kann die Umwelt auch schädigen.
In Deutschland fallen aufgrund der hohen Siedlungsdichte große Mengen an Altbaustoffen oder Bauschutt an: Bei jedem Neubau, Umbau, Sanierung, Renovierung und Abbruch von Gebäuden fallen mineralische Abfälle an. Diese Abfälle werden normalerweise unter dem Begriff Bauschutt zusammengefasst. Unbelasteter Bauschutt kann aufbereitet werden und wird dadurch zum Recycling-Baumaterial (auch RCL-Material genannt).
Keine Aufbereitung ist möglich bei kontaminierten Abfällen wie beispielsweise:
Diese Bauabfälle müssen getrennt und einer geordneten Entsorgung zugeführt werden.
RCL-Materialien unterliegen einer Güteüberwachung und werden unterschieden in:
Einbauvoraussetzungen für die unterschiedlichen Qualitäten finden Sie hier:
RCL I - Anlage 01 (zur Verordnung Güteüberwachung von mineralischen Stoffen im Straßen- und Erdbau )
RCL II - Anlage 02 (zur Verordnung Güteüberwachung von mineralischen Stoffen im Straßen- und Erdbau )
Güteüberwachtes RCL-Material kann wirtschaftlich sinnvoll im Erd- und Straßenbau wiederverwertet werden. Diese Verwertung kann allerdings auch nachteilige Auswirkungen auf die Beschaffenheit von Grundwasser haben. Diese Materialien können Stoffe enthalten, die in das Grundwasser eingetragen werden können.
Um derartiges RCL-Material als Baustoff auf einem Grundstück oder im Straßenbau verwenden zu dürfen, benötigen Sie deshalb eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Wir überprüfen im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens, ob ein schadloser Einbau mit Blick auf den Boden- und Gewässerschutz möglich ist.
Öffentlich-rechtliche Träger der Baulast (Straßenbauverwaltungen, Kreise, Städte und Gemeinden) sind unmittelbar an die Erlasse mit allen Bestimmungen gebunden und benötigen keine wasserrechtliche Erlaubnis.
Den Gütenachweis erhalten Sie vom Betreiber der Bauschuttaufbereitungsanlage beziehungsweise vom Lieferanten des Recycling-Baustoffes.
Für den Gütenachweis werden folgende Analysen durchgeführt:
Die aktuelle Ausgabe von „Güteüberwachung im Straßenbau NRW“ finden Sie auf: http://www.gueteueberwachung.nrw.de.
Hier sind unter anderem veröffentlicht:
Legen Sie uns das unterschriebene Antragsformular mit allen erforderlichen Unterlagen in 3-facher Ausfertigung vor. Wir führen ein Beteiligungs- und Bewertungsverfahren durch. Wenn keine negativen Auswirkungen auf das Grundwasser zu befürchten sind, erhalten Sie den Erlaubnisbescheid.
Gern beraten wir Sie auch bei weiterem Informationsbedarf.
Die Verwendung von RCL-Materialien ist erst nach der Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zulässig. Beantragen Sie diese Erlaubnis also rechtzeitig.
ungefähr 3 Wochen
Mindestgebühr: EUR 200,00
Zahlungsweisen: