Baustellen oder sonstige Arbeiten während der Nachtzeit sind nur unter ganz bestimmten Umständen möglich. Erfahren Sie mehr über Bestimmungen des Immissionsschutzes.
Der Schutz der Nachtruhe dient dem Gesundheitsschutz. Zwischen 22:00 und 06:00 Uhr sind daher Tätigkeiten verboten, welche die Nachtruhe stören. Allerdings können von diesem Verbot Ausnahmen zugelassen werden. Dies gilt bei Arbeiten, die
Beispiele dafür sind Arbeiten an den Versorgungssystemen für Gas, Wasser, Strom, Abwasser oder Gleisanlagen und anderen Verkehrseinrichtungen. Auch im gewerblichen und privaten Bereich sind manchmal Bauarbeiten zur Nachtzeit nötig, zum Beispiel im Hoch- und Tiefbau, in der Produktion oder im Handel.
Sofern mehrere Gewerke in einer Nacht erstellt werden sollen, stimmen Sie sich bitte untereinander ab und stellen nur einen Antrag.
Im Rahmen der Nachtarbeit müssen Sie alle Möglichkeiten zum Schallschutz ergreifen (beispielsweise durch)
Es muss sich um Tätigkeiten im Rahmen eines Gewerbebetriebes oder einer wirtschaftlichen Unternehmung handeln.
Die Ausübung der Tätigkeit während der Nachtzeit muss
Tätigkeiten im öffentlichen Interesse können beispielsweise sein: Instandsetzungsarbeiten an öffentlichen Ver- und Entsorgungssystemen oder Gleiskörpern der privaten oder öffentlichen Verkehrseinrichtungen.
Angaben zur Baustelle
Angaben zu den Maschinen
Angaben zu vorgesehenen Schallschutzmaßnahmen
Bei größeren Baumaßnahmen hat es sich bewährt, eine genaue Darstellung der gesamten Maßnahmen anzufertigen. Hier stellen Sie auch die Arbeitsschritte dar, die in der Tagzeit durchgeführt werden.
Diese Erlaubnispflicht gilt nicht für Maßnahmen zur Verhütung oder Beseitigung eines Notstandes.
Parallel zur Antragstellung sollten Sie die betroffenen Anlieger über die geplanten Baumaßnahmen informieren.
Stellen Sie den Antrag formlos schriftlich bei uns und fügen Sie alle Unterlagen bei.
Im Idealfall erhalten Sie dann eine schriftliche Ausnahmegenehmigung.
in der Regel 1-2 Wochen
Kostenrahmen: EUR 10 - 1.000
Zahlungsweisen: