Erdaufschlüsse durch Bodeneingriffe und damit verbundene Gefahren für unser Grundwasser - informieren Sie sich hier.
Gerade im Zusammenhang mit Bauvorhaben können Bodeneingriffe das Grundwasser gefährden. Bodeneingriffe erfolgen im diesem Zusammenhang beispielsweise durch Erdarbeiten für:
Hier wird zum Teil so tief in den Boden eingedrungen, dass die Qualität oder die Fließrichtung des Grundwassers dadurch beeinflusst werden kann. Auch kann durch Bodeneingriffe ein direkter oder indirekter Kontakt zum Grundwasser entstehen. Das kann beispielsweise passieren, wenn Bodenschichten durchstoßen werden, die das darunter liegende Grundwasser vor Verunreinigungen schützen. Jeder Bodeneingriff muss daher bei uns rechtzeitig angezeigt werden.
Um Grundwasserschäden zu vermeiden, gibt es ein zweistufiges Verfahren:
Nach Eingang der Anzeige prüfen wir, ob Grundwasserschäden zu befürchten sind. Ist das nicht der Fall, reicht die Anzeige des Bodeneingriffs aus.
Falls aber Grundwasserschäden zu befürchten sind, müssen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen.
Zeigen Sie uns Ihr Bauvorhaben formlos schriftlich oder elektronisch an und fügen Sie bei:
Wir prüfen anhand Ihrer Anzeige, ob eine schädliche Veränderung des Grundwassers zu befürchten ist.
Falls das der Fall ist, der Eingriff aber nicht vermieden werden kann, informieren wir Sie.
In dem Fall müssen Sie für Ihr Vorhaben eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen. In dieser Erlaubnis legen wir dann Maßnahmen fest, die einen Grundwasserschaden verhindern sollen.
Anzeige bei uns: 1 Monat vor Beginn der Arbeiten
Kostenrahmen: EUR 50,00 - 1.000
Zahlungsweisen: