Wie aus einem Grundstück zwei Grundstücke werden können, erfahren Sie hier.
Teilungen von Grundstücken sind zum Beispiel dann notwendig, wenn Teile von Grundstücken verkauft, mit einem Erbbaurecht belastet oder aus sonstigen Gründen als selbstständige Grundstücke im Grundbuch geführt werden sollen. Die Verhältnisse, die durch die Teilung geschaffen werden, müssen den Vorschriften der Bauordnung NRW, den aufgrund der Bauordnung NRW erlassenen Vorschriften und den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen.
Für die Teilung bestimmter Grundstücke brauchen Sie in der Regel eine Teilungsgenehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde.
Die Teilungsgenehmigung ist erforderlich für
Sie benötigen keine Teilungsgenehmigung
Wenn die die Teilung keiner Genehmigung bedarf, können Sie ein sogenanntes Negativzeugnis erhalten.
Die Antragsunterlagen legen Sie in 4-facher Ausfertigung vor.
Die Städte Bad Salzuflen, Detmold, Lage und Lemgo nehmen diese Aufgabe in eigener Zuständigkeit wahr.
Je Teilungsgenehmigung: EUR 50,00 - 500,00
Negativzeugnis: EUR 50,00
Zahlungsweisen: