Bei einer Kirrung handelt es sich nicht um eine Fütterung, sondern um eine Jagdhilfe.
Die Kirrung von Schwarzwild ist in Nordrhein-Westfalen nur unter engen Regelungen zulässig:
Das Kirrmittel muss
Wenn Sie in Ihrem Revier eine Kirrung einrichten wollen, dann müssen Sie uns das vorher mitteilen.
Ein Formular, mit dem Sie eine Kirrung in Ihrem Revier anzeigen können, haben wir für Sie unter Formulare verlinkt. Zusätzlich benötigen wir noch die genauen Koordinaten oder einen Lageplan der Kirrung
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Anzeigeformular für die Kirrung
Bitte beachten Sie, dass nach dem aktuellen Bußgeldkatalog des Landes NRW Bußgelder zwischen EUR 500 und 1.000 verhängt werden, wenn Sie die Kirrung nicht bei uns anzeigen.
Unter weiterführende Informationen finden Sie einen entsprechenden Link zum Umweltministerium.
Sie müssen uns jede Kirrung melden, bevor sie bekirrt wird.
vor Betrieb der Kirrung
keine