Die Kirrung von Schwarzwild - lesen Sie mehr zu dieser Jagdhilfe.
Bei einer Kirrung handelt es sich nicht um eine Fütterung, sondern um eine Jagdhilfe.
In Nordrhein-Westfalen ist die Kirrung von Schwarzwild nur unter engen Regelungen zulässig:
Das Kirrmittel muss
Wenn Sie in Ihrem Revier eine Kirrung einrichten wollen, dann müssen Sie uns das vorher mitteilen.
Ein Formular, mit dem Sie eine Kirrung in Ihrem Revier anzeigen können, finden Sie unter Formulare verlinkt.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Anzeigeformular für die Kirrung mit
Bitte beachten Sie, dass nach dem aktuellen Bußgeldkatalog des Landes NRW Bußgelder zwischen EUR 500 und 1.000 verhängt werden, wenn Sie die Kirrung nicht bei uns anzeigen.
Unter weiterführende Informationen finden Sie einen entsprechenden Link zum Umweltministerium.
Sie müssen uns jede Kirrung melden, bevor sie bekirrt wird.
vor Betrieb der Kirrung
keine