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Kirrung Schwarzwild Anzeige

Die Kirrung von Schwarzwild - lesen Sie mehr zu dieser Jagdhilfe.

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Bei einer Kirrung handelt es sich nicht um eine Fütterung, sondern um eine Jagdhilfe.

In Nordrhein-Westfalen ist die Kirrung von Schwarzwild nur unter engen Regelungen zulässig:

  • maximal 1 Kirrung pro angefangene 100 Hektar bejagbarer Fläche
  • Kirrmittel zur Kirrung sind ausschließlich Getreide einschließlich Mais
  • Kirrmittel darf nur von Hand eingebracht werden, die Benutzung von Fütterungs- oder Kirreinrichtungen nicht zulässig.

Das Kirrmittel muss

  • in den Boden eingebracht werden oder
  • mit bodenständigen Materialien so abgedeckt sein, dass anderes Schalenwild es nicht aufnehmen kann.

Wenn Sie in Ihrem Revier eine Kirrung einrichten wollen, dann müssen Sie uns das vorher mitteilen.

Ein Formular, mit dem Sie eine Kirrung in Ihrem Revier anzeigen können, finden Sie unter Formulare verlinkt.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

Anzeigeformular für die Kirrung mit

  • Lageplan der Kirrung im Maßstab von 1:5 000 oder 1:10 000

    oder
  • Koordinaten im WGS 84 Koordinatensystem nach Längen- und Breitengrad jeweils in Grad und Bogenminuten mit drei Dezimalstellen.

Formulare

Hinweise/Besonderheiten

Bitte beachten Sie, dass nach dem aktuellen Bußgeldkatalog des Landes NRW Bußgelder zwischen EUR 500 und 1.000 verhängt werden, wenn Sie die Kirrung nicht bei uns anzeigen.

Unter weiterführende Informationen finden Sie einen entsprechenden Link zum Umweltministerium.

Verfahrensablauf

Sie müssen uns jede Kirrung melden, bevor sie bekirrt wird.

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Frist

vor Betrieb der Kirrung

Kosten

keine

Zuständige Organisationseinheit(en)

Datenschutzhinweis

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