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Ausnahme vom Mindestalter - Streckenführerschein beantragen

Führerschein Ausnahme Mindestalter - Streckenführerschein

Sie benötigen zwingend aus beruflichen oder schulischen Gründen die Erlaubnis, ein Kraftfahrzeug zu führen, auch wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind? Dann können Sie möglicherweise einen sogenannten Streckenführerschein erhalten.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

In Deutschland liegt das gesetzliche Mindestalter zum Führen eines Kraftfahrzeuges der Klasse B bei 18 beziehungsweise beim begleiteten Fahren bei 17 Jahren.

Für Jugendliche ab 17 kann außerdem in besonderen Einzelfällen ein sogenannter Streckenführerschein erteilt werden.
Mit diesem Streckenführerschein dürfen Sie dann eine bestimmte, festgelegte Strecke alleine und unbegleitet zurücklegen. Der Streckenführerschein gilt maximal für eine Strecke im Kreis Lippe und einem direkt angrenzenden Nachbarkreis.
Möglicherweise wird die Strecke auch festgelegt auf den Weg bis zur nächsten Bushaltestelle oder bis zum nächsten Bahnhof.

Gerade für junge Fahranfängerinnen und Fahranfänger ist die körperliche und geistige Reife für ein sicheres Führen von Kraftfahrzeugen von großer Bedeutung.
Wenn wir anhand Ihres Antrags erkennen können, dass eine Erteilung grundsätzlich möglich wäre, dann ordnen wir je nach Alter eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Diese MPU ist nur notwendig bis 3 Monate vor Ihrem 18. Geburtstag.
Die Kosten hierfür müssen Sie tragen.

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Streckenführerscheins. Für einen Streckenführerschein gibt es keine pauschale Entscheidung - wir betrachten jeden Einzelfall separat.


Gerne stehen wir Ihnen auch für weitere Fragen zur Verfügung.

Voraussetzungen

Um einen Streckenführerschein zu erhalten, gibt es folgende Rahmenbedingungen:

  • Mindestalter 17 Jahre
  • Sie müssen körperlich und geistig geeignet sein, alleine ein Kraftfahrzeug der Klasse B zu führen.
  • In Betracht kommen ausschließlich Fahrten
    • zum Ausbildungsplatz,
    • zu berufsbildenden Schulen sowie
    • im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres oder Bundesfreiwilligendienst.
  • Die Strecke muss mehr als 15 km betragen.
    Kürzere Strecken können Sie beispielsweise auch mit dem Fahrrad oder Kleinkraftrad zurücklegen.
  • Fehlende oder unzumutbare öffentliche Verkehrsverbindungen:
    Pendlerzeit von mehr als 1 ½ Stunden je Strecke

Erforderliche Unterlagen

  • Das ausgefüllte Antragsformular mit geeigneten Nachweisen
    (zum Beispiel der Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag in Kopie).
  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

Eventuell fordern wir weitere erforderliche Nachweise an.

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie telefonisch bei uns anfordern. Senden Sie uns den vollständig ausgefüllten Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen zu.

Wenn Ihnen der Streckenführerschein ausgestellt werden kann, holen Sie diesen persönlich bei uns ab. Die anfallenden Kosten sind bei Abholung fällig.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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