Schlüsselnummer 95 für Berufskraftfahrer: Weiterbilden gleich Weiterfahren. Hier können Sie sich über dieses Thema informieren.
Wenn Sie zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E (Bus) oder C, C1, CE, C1E (LKW) erwerben und gewerbliche Fahrten durchführen möchten, müssen Sie nachweisen, dass Sie eine Berufskraftfahrerqualifizierung erfolgreich absolviert haben. Das kann eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Berufskraftfahrerin / zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder ein gleichwertiger staatlich anerkannter Ausbildungsberuf sein.
Alternativ können Sie Ihre Qualifizierung auch durch die Grundqualifikation beziehungsweise die beschleunigte Grundqualifikation der IHK oder mit einer Teilnahmebescheinigung über entsprechende Weiterbildung nachweisen.
Wenn Sie diesen Nachweis vorgelegt haben, wird in Ihrem Führerschein die Schlüsselzahl „95“ nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz eingetragen. Sie erhalten dadurch einen neuen Kartenführerschein.Die Schlüsselzahl 95 wird jeweils für 5 Jahre befristet eingetragen,
Auch wenn Sie bereits als Berufskraftfahrerin und Berufskraftfahrer arbeiten, müssen Sie Ihre Qualifikation auf dem neuesten Stand halten und sich regelmäßig weiterbilden.
Diese Weiterbildung umfasst 35 Zeiteinheiten und besteht aus 5 Weiterbildungsmodulen. Nach dem Abschluss der Weiterbildung erhalten Sie vom Ausbildungsträger eine Bescheinigung als Nachweis. Diese Bescheinigung ist ab dem Tag der Ausstellung für 5 Jahre gültig.
Wenn Sie einer der genannten Fahrerlaubnisse haben, diese aber nicht gewerblich nutzen, dann müssen Sie keine Weiterbildung nachweisen.
Die Prüfungen für qualifizierte Berufskraftfahrer werden für den Kreis Lippe bei der IHK Lippe zu Detmold abgenommen - unter Weiterführende Informationen haben wir für Sie einen Link hinterlegt.
Gerne stehen wir Ihnen auch für Ihre Fragen zur Verfügung.
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ungefähr 2 - 3 Wochen
EUR 50,70
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