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Aufenthaltsdokument GB

Aufenthaltsdokument GB

Sie haben die britische Staatsangehörigkeit und leben im Kreis Lippe? Dann benötigen Sie wegen des Brexits (dem Austrittsabkommen zwischen Großbritannien und Nordirland und der EU) einen Nachweis über Ihren Aufenthaltsstatus. Hier erfahren Sie, wo und wie Sie einen solchen Nachweis erhalten können.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Aufgrund des Austrittsabkommens zwischen dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland und der Europäischen Union (Brexit) benötigen britische Staatsangehörige für den Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel oder einen anderen Nachweis über ihr Aufenthaltsrecht.

Alle britischen Staatsangehörigen und ihre Familienangehörigen müssen sich bei der Ausländerbehörde registrieren lassen. Dies können Sie ab sofort tun.


Britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige genießen ein aus dem EU-Recht abgeleitetes Aufenthaltsrecht, wenn der Wohnsitz spätestens am 31.12.2020 nach Deutschland verlegt worden ist. Es gelten dabei erleichterte Voraussetzungen. Ihnen wird von Amts wegen ein Aufenthaltsdokument-GB ausgestellt. Dieses ist in der Regel 10 Jahre gültig und bescheinigt das Recht auf Einreise und Aufenthalt. Jede Erwerbstätigkeit (Beschäftigung oder Selbstständige Tätigkeit) ist damit erlaubt. Sie haben bis zum 30.06.2021 Zeit, um die Registrierung durchzuführen. Das Formular zur Aufenthaltsanzeige haben wir unter Formulare verlinkt.

Sie dürfen bis auf weiteres weiterhin arbeiten. Dies ist unabhängig davon, wann Ihre Registrierung bei uns eingeht.

Wenn die Familienangehörige(n) eine andere Staatsbürgerschaft der Europäischen Union besitzen oder als Nicht-EU-Bürger (Drittstaater) bereits über eine Aufenthaltskarte oder eine Daueraufenthaltskarte verfügen, müssen sie sich nicht registrieren lassen.

Fiktionsbescheinigung für dringende Reisen:

Eine Wiedereinreise nach Deutschland ist seit dem 1. Januar 2021 bis zum Erhalt des Aufenthaltsdokument-GB nur mit einer sogenannten Fiktionsbescheinigung möglich. Falls Sie eine dringende, zeitnahe Reise planen, können Sie mit Ihrer Aufenthaltsanzeige gleichzeitig eine Fiktionsbescheinigung beantragen. Hierfür fallen zusätzliche Kosten an.

Bei Unklarheiten oder Fragen kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail.

Voraussetzungen

Für ein Aufenthaltsdokument GB muss folgendes erfüllt sein:

  • Britische Staatsangehörigkeit
    • Auf dem Reisepass steht die Bezeichnung „British Citizen“.
    • Sie besitzen neben der britischen Staatsangehörigkeit nicht auch die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaats der EU oder des EWR (Island, Liechtenstein und Norwegen).
  • Familienangehörige ohne britische Staatsangehörigkeit
    Sie sind Familienmitglied eines oder einer britischen Staatsangehörigen und besitzen selbst nicht die britische Staatsangehörigkeit? Dann können Sie das Aufenthaltsdokument-GB ebenfalls nur erhalten, wenn Sie nicht auch die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaats der EU oder des EWR (Island, Liechtenstein und Norwegen) besitzen.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz spätestens bis zum 31.12.2020 nach Deutschland verlegt.
  • Hauptwohnsitz aktuell im Kreis Lippe
    Wenn Sie im Kreis Lippe nur Ihren Nebenwohnsitz haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes.
  • Aufenthaltsanzeige ist erfolgt
    Sie haben bis spätestens 30.06.2021 Ihren Aufenthalt angezeigt.

Erforderliche Unterlagen

Ihr Freizügigkeitsrecht weisen Sie am einfachsten durch Übersendung der folgenden Unterlagen nach:

  • Kopien der Reisepässe von Ihnen und gegebenenfalls Ihren Familienangehörigen
  • jeweils 1 aktuelles biometrisches Passbild

Welche zusätzlichen Unterlagen sind erforderlich?

Aufgrund der vielen unterschiedlichen Lebenssituationen sind die genannten Unterlagen beispielhaft aufgeführt. Falls Ihre Lebenssituation nicht genannt ist, übersenden Sie uns bitte nur die Aufenthaltsanzeige und Ihre Passkopie. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.

Sie leben weniger als 5 Jahre im Bundesgebiet und sind:

  • Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer:
    ein aktueller Gehaltsnachweis
  • Selbstständig/ freiberuflich tätig:
    Gewerbeanmeldung oder Gewinnnachweis nach Steuern
  • Rentnerin oder Rentner:
    Rentenbescheid
  • Studentin oder Student:
    Immatrikulationsbescheinigung
  • Schülerin oder Schüler:
    Zeugnis oder Schulbescheinigung

Sie leben seit 5 Jahren oder länger ununterbrochen im Bundesgebiet:

  • Ihnen steht unter Umständen ein Daueraufenthaltsrecht zu.
    Falls Sie bereits länger als 5 Jahre in Deutschland wohnen, übersenden Sie bitte die oben genannten Unterlagen für den Zeitraum der letzten 5 Jahre.
    Falls Sie in den letzten 5 Jahren beispielsweise mehrfach den Arbeitgeber gewechselt haben, hilft auch die Vorlage Ihres Rentenversicherungsverlaufs.

Übersenden Sie bitte mit der Aufenthaltsanzeige zusätzlich die jeweils angeführten Unterlagen (bevorzugt als Kopie) per Post.

Formulare

Hinweise/Besonderheiten

Wenn Sie in Detmold wohnen, dann ist die Ausländerbehörde Stadt Detmold für Sie zuständig

Verfahrensablauf

Schicken Sie uns das Formular zur Aufenthaltsanzeige vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben per Post mit den entsprechenden Nachweisen zu.

Wir prüfen Ihren Angaben und informieren Sie, falls noch weitere Unterlagen eingereicht werden müssen.
Sie erhalten dann einen Vorsprachetermin zur Erfassung Ihrer biometrischen Daten. Diese werden für die Ausstellung Ihres Aufenthaltsdokuments benötigt.

Das Aufenthaltsdokument-GB wird nach Ihrer Vorsprache als elektronischer Aufenthaltstitel bei der Bundesdruckerei bestellt. Nach 6 bis 8 Wochen wird das Aufenthaltsdokument-GB per Post an Sie übersandt. Sie brauchen nicht erneut hierher zu kommen.

Achtung:
Aufgrund der großen Zahl der betroffenen britischen Staatsbürger und der Corona-Pandemie können Termine erst im Laufe der nächsten Monate vergeben werden.
Falls Sie eine dringende Reise ins Ausland unternehmen müssen, bevor Ihnen ein Aufenthaltsdokument ausgestellt werden kann, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit uns auf.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Organisationseinheit(en)

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