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Rotes Dauerkennzeichen für Händler erhalten

Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Kennzeichen Händler

Sie betreiben eine Kraftfahrzeug-Werkstatt oder handeln mit Kraftfahrzeugen? Sie benötigen für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten ein sogenanntes Rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung?

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
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Ausführliche Beschreibung der Leistung

Im Kraftfahrzeuggewerbe, vor allem bei Kfz-Herstellern, Kfz-Händlern und Kfz-Werkstätten, besteht die Notwendigkeit, auch nicht zugelassene Fahrzeuge an einen anderen Ort zu überführen oder mit ihnen Probefahrten durchzuführen. Fallen solche Fahrten häufig an, kann die Zulassungsstelle zuverlässigen Herstellern, Händlern oder Werkstätten ein rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung zuteilen („Rotes Dauerkennzeichen“).

Wissenswertes:
Die Verwendungsmöglichkeit der roten Kennzeichen ist eingeschränkt. Sie dürfen nur für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten benutzt werden.

Die einzelnen Fahrten sind so definiert

  • Überführungsfahrten sind Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeuges an einen anderen Ort dienen
  • Probefahrten sind Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen
  • Prüfungsfahrten sind Fahrten anlässlich der Prüfung des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr

Rote Kennzeichen dürfen nur für betriebliche Zwecke benutzt werden. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

Alle Fahrten sind in einem Fahrtenbuch zu dokumentieren.

Bei einem nicht ordnungsgemäßen Umgang mit einem roten Kennzeichen widerrufen wir es oder verweigern eine Verlängerung.

Auch die Zuteilung eines roten Kennzeichens unterliegt der Kfz-Steuerpflicht. Nähere Auskunft dazu erhalten Sie beim Hauptzollamt Bielefeld, Tel.: +49 521 3047-0.

Hinweis:
Die roten Dauerkennzeichen für Händler (LIP-06...) sind nicht gleichzusetzen mit den roten Kennzeichen für historische Fahrzeuge (LIP-07...).
Wir informieren Sie gern über die Unterschiede - auch per E-Mail

Voraussetzungen

Sie müssen

  • Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen,
  • einen auf Sie angemeldeten Gewerbebetrieb mit Kfz-Bezug haben und
  • einen Bedarf für ein solches Kennzeichen nachweisen.

Zusätzliche Voraussetzungen sind:

  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von EUR 5,00 oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag mit Begründung, für welchen Zweck und wie häufig das rote Dauerkennzeichen verwendet werden soll
  • Auszug aus dem Handelsregister oder Gewerbeanmeldung
  • Führungszeugnis für Firmeninhaber beziehungsweise Geschäftsführer
    (Belegart "OB" - bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder online beantragen zur Vorlage beim Kreis Lippe - StVA)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für rote Dauerkennzeichen
  • SEPA-Mandat

Formulare

Hinweise/Besonderheiten

** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung **

Verfahrensablauf

Ein rotes Kennzeichen können Sie ausschließlich in der Zulassungsstelle Detmold erhalten.

** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung **

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Bearbeitungsdauer

In der Regel direkt im Termin.

Zuständige Organisationseinheit(en)

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