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Jagdschein Erteilung für Ausländer

Auch ausländische Jagdgäste brauchen einen deutschen Jagdschein - erfahren Sie mehr zum Ausländerjagdschein.

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Wer in Deutschland die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen deutschen Jagdscheins sein.

Der Kreis Lippe ist als untere Jagdbehörde zuständig für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Jagdausübung, unter anderem auch für das Ausstellen von Jagdscheinen.

Für ausländische Staatsangehörige, die keine deutsche Jägerprüfung abgelegt haben, gibt es den Ausländerjagdschein. Falls der Hauptwohnsitz nicht in Deutschland ist, richtet sich die örtliche Zuständigkeit danach, wo gejagt werden soll.

Ein Ausländerjagdschein kann als Jahresjagdschein für 1, 2 oder 3 Jagdjahre erteilt und verlängert werden oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage.

Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung

zusätzlich

Ausländer-Tagesjagdschein:

Wird erteilt, wenn anzunehmen ist, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller ausreichende Kenntnisse des Jagdwesens besitzt.
--> Vorlage eines vom Heimatland ausgestellten Jagdscheines oder Nachweis einer dort bestandenen Jägerprüfung erforderlich.

Ausländer-Jahresjagdschein:

Wird nur erteilt, wenn eine anerkannte ausländische Jägerprüfung bestanden ist.
Ob die Jägerprüfung anerkannt im obigen Sinn ist, können Sie in der Verwaltungsvorschrift zum Landesjagdgesetz NRW nachlesen oder bei der unteren Jagdbehörde erfragen.

Erforderliche Unterlagen

Erste Erteilung eines Jagdscheins:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • gültiger Jagdschein oder Jagdkarte des Heimatlandes
    (eventuell mit Übersetzung eines in Deutschland amtlich anerkannten und vereidigten Dolmetschers)
    oder
    Nachweis über bestandene Jägerprüfung des Heimatlandes
  • Versicherungsnachweis
    (Deckungssumme mindestens EUR 500.000 für Personenschäden und EUR 50.000 für Sachschäden).
    Die zeitliche Dauer des Versicherungsschutzes muss der beantragten Geltungsdauer des Jagdscheines entsprechen. Der Versicherer muss sich verpflichten, die untere Jagdbehörde zu informieren, falls die Versicherung vorzeitig erlischt.
    Eine Beitragsrechnung reicht nicht aus.
  • Nachweis einer Jagdgelegenheit im Kreis Lippe
    (beispielsweise die Jagdeinladung)
  • wird ein Jahresjagdschein beantragt:
    Führungszeugnis/ Unbedenklichkeitsbescheinigung des Heimatlandes

Jagdschein ist bereits vorhanden und soll neu gelöst werden:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsnachweis
    (Deckungssumme mindestens EUR 500.000 für Personenschäden und EUR 50.000 für Sachschäden).
    Die zeitliche Dauer des Versicherungsschutzes muss der beantragten Geltungsdauer des Jagdscheines entsprechen. Der Versicherer muss sich verpflichten, die untere Jagdbehörde zu informieren, falls die Versicherung vorzeitig erlischt.
    Eine Beitragsrechnung reicht nicht aus.
  • Nachweis einer Jagdgelegenheit im Kreis Lippe
    (beispielsweise die Jagdeinladung)
  • wird ein Jahresjagdschein beantragt:
    Führungszeugnis/ Unbedenklichkeitsbescheinigung des Heimatlandes

Zum Termin im BürgerService bringen Sie dann bitte mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Jagdscheinheft (wenn vorhanden)
  • bei Erstausstellungen oder neuem Jagdscheinheft:
    1 aktuelles Passbild
  • Geld - bar oder als EC-Karte

Formulare

Verfahrensablauf

Vor jeder Verlängerung oder Ausstellung eines Jagdscheines ist eine Freigabe durch die untere Jagdbehörde erforderlich. Sie beantragen die Verlängerung oder Ausstellung Ihres Jagdscheins mit dem unter Formulare verlinkten Antrag und e-mailen alle nötigen Unterlagen an jagdscheinantrag@kreis-lippe.de.
Die untere Jagdbehörde prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Ihnen, wenn Ihr Antrag freigegeben wurde.

Bitte beachten Sie:
Haben Sie eine E-Mail-Adresse angegeben, erfolgt die Kommunikation ausschließlich über E-Mail. Überprüfen Sie daher regelmäßig Ihre E-Mails.

Anschließend können Sie einen Termin im Bürgerservice vereinbaren. Dort wird Ihr Antrag abschließend bearbeitet. Einen Termin vereinbaren Sie bitte erst nach Freigabe durch die untere Jagdbehörde unter +49 5231 62-300.

Ihre persönliche Vorsprache im BürgerService ist erforderlich.

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Bearbeitungsdauer

Zuverlässigkeitsüberprüfung: ungefähr 3 Wochen

Ausstellung Jagdschein: direkt im Termin

Kosten

  • Ein-Jahresjagdschein: EUR 35,00
  • Zwei-Jahresjagdschein: EUR 50,00
  • Drei-Jahresjagdschein: EUR 65,00

  • Tagesjagdschein (14 Tage): EUR 15,00

Zahlungsweisen:

  • Bargeldzahlung
  • girocard

Zuständige Organisationseinheit(en)

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