Ihnen wurde der Führerschein entzogen oder Sie haben freiwillig verzichtet und Sie möchten die Neuerteilung beantragen.
Die Fahrerlaubnis (und damit auch der Führerschein) kann durch ein Gericht oder eine Fahrerlaubnisbehörde entzogen werden. Sie können auch freiwillig darauf verzichten.
Um wieder in den Besitz einer Fahrerlaubnis zu gelangen, müssen Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen.
Falls eine Sperrfrist besteht, können Sie den Antrag frühestens 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen. Besteht keine Sperrfrist, können Sie jederzeit die Neuerteilung beantragen.
Nach Antragstellung prüfen wir, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. In bestimmten Fällen muss diese Eignung durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nachgewiesen werden.
Bei Auffälligkeiten während der Probezeit gelten besondere Bestimmungen. In jedem Fall müssen dann vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis die hier vorgeschriebenen Maßnahmen (zum Beispiel Aufbauseminare) durchgeführt werden, auch wenn ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten vorgelegt wird.
Falls eine körperliche oder geistige Erkrankung oder Behinderung zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt hat, ist mindestens ein entsprechendes (Fach-) Arztgutachten erforderlich. Je nach Art und Umfang der Behinderung oder Erkrankung können auch weitere Gutachten und/oder eine Fahrprobe beim TÜV notwendig werden. Mit dem behandelnden Arzt sollte daher zunächst besprochen werden, ob und wann ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis sinnvoll ist.
Nur wenn wir davon ausgehen müssen, dass Sie die zum Führen eines Kraftfahrzeuges erforderlichen Kenntnisse und Befähigungen nicht mehr besitzen, ist eine erneute Fahrerlaubnisprüfung erforderlich.
Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gerne auch per E-Mail unter fuehrerscheinstelle(at)kreis-lippe.de oder telefonisch unter +49 5231 62-1234 zur Verfügung.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz im Kreis Lippe haben.
Für alle Führerscheinklassen:
Zusätzlich für
Klasse A1, A2, A, B, BE, AM, L, T
Klasse C1, C, C1E oder CE
Klasse D1, D, D1E oder DE
Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
** Terminvereinbarung erforderlich**
Bitte übersenden Sie uns den Antrag mit allen weiteren Unterlagen per Post. Sie erhalten nach Bearbeitung eine schriftliche Nachricht.
Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.
ungefähr 6 - 8 Wochen
Gebührenrahmen: EUR 150,00 - 210,00
Zahlungsweisen: