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Neuerteilung (Wiedererteilung) der Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht

Führerschein Wiedererteilung

Ihnen wurde der Führerschein entzogen oder Sie haben freiwillig verzichtet und Sie möchten die Neuerteilung beantragen.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportalhttps://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Die Fahrerlaubnis (und damit auch der Führerschein) kann durch ein Gericht oder eine Fahrerlaubnisbehörde entzogen werden. Sie können auch freiwillig darauf verzichten.
Um wieder in den Besitz einer Fahrerlaubnis zu gelangen, müssen Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen.

Falls eine Sperrfrist besteht, können Sie den Antrag frühestens 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen. Besteht keine Sperrfrist, können Sie jederzeit die Neuerteilung beantragen.

Nach Antragstellung prüfen wir, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. In bestimmten Fällen muss diese Eignung durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nachgewiesen werden.

Bei Auffälligkeiten während der Probezeit gelten besondere Bestimmungen. In jedem Fall müssen dann vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis die hier vorgeschriebenen Maßnahmen (zum Beispiel Aufbauseminare) durchgeführt werden, auch wenn ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten vorgelegt wird.

Falls eine körperliche oder geistige Erkrankung oder Behinderung zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt hat, ist mindestens ein entsprechendes (Fach-) Arztgutachten erforderlich. Je nach Art und Umfang der Behinderung oder Erkrankung können auch weitere Gutachten und/oder eine Fahrprobe beim TÜV notwendig werden. Mit dem behandelnden Arzt sollte daher zunächst besprochen werden, ob und wann ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis sinnvoll ist.

Nur wenn wir davon ausgehen müssen, dass Sie die zum Führen eines Kraftfahrzeuges erforderlichen Kenntnisse und Befähigungen nicht mehr besitzen, ist eine erneute Fahrerlaubnisprüfung erforderlich.

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gerne auch per E-Mail unter fuehrerscheinstelle(at)kreis-lippe.de oder telefonisch unter +49 5231 62-1234 zur Verfügung.

Voraussetzungen

Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz im Kreis Lippe haben.

Erforderliche Unterlagen

Für alle Führerscheinklassen:

  • Kopie des gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
    oder Kopie des Reisepasses
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
  • Nachweis über die Unterweisung in Erster Hilfe
  • Führungszeugnis
    (Belegart "OB" - bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder online beantragen zur Vorlage beim Kreis Lippe - Führerscheinstelle)


Zusätzlich für
Klasse A1, A2, A, B, BE, AM, L, T

  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)

Klasse C1, C, C1E oder CE

  • Augenfachärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)

Klasse D1, D, D1E oder DE

  • Augenfachärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
  • Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)


Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Formulare

Hinweise/Besonderheiten

** Terminvereinbarung erforderlich**

Verfahrensablauf

Bitte übersenden Sie uns den Antrag mit allen weiteren Unterlagen per Post. Sie erhalten nach Bearbeitung eine schriftliche Nachricht.

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Bearbeitungsdauer

ungefähr 6 - 8 Wochen

Zuständige Organisationseinheit(en)

Keine Einträge vorhanden

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