In einer Streckenliste sind alle im jeweiligen Jagdjahr vom 1. April zum 31. März in einem Revier erlegten Wildtiere erfasst. Die Streckenliste umfasst auch die Verluste durch Verkehrsunfälle und anderes Fallwild.
Als jagdausübungsberechtigte Person haben Sie über jeden Abschuss von Wild und über aufgefundenes Fallwild eine sogenannte Streckenliste zu führen. Die Eintragungen in diese Streckenliste müssen Sie innerhalb eines Monats vornehmen. Die monatliche Streckenliste ist uns jederzeit auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen.
Nach Ende des Jagdjahres melden Sie uns die Zahlen für das komplette Jahr.
Haben Sie beispielsweise aufgrund einer Schonzeitaufhebung Wild erlegt, ist uns dies in der Regel gesondert zu melden.
Sie müssen in einem unserer lippischen Reviere jagdausübungsberechtigt sein.
Angaben wie in der Streckenliste abgefragt: Wildart, Geschlecht, Altersklasse, zum Teil Gewicht und Jagdmethode.
Bitte beachten Sie, dass nach dem aktuellen Bußgeldkatalog des Landes NRW Bußgelder zwischen EUR 500 und 2.500 verhängt werden, wenn beispielsweise
Unter weiterführende Informationen finden Sie einen entsprechenden Link zum Umweltministerium.
Die jährliche Streckenliste ist nach Beendigung des Jagdjahres (31. März) an uns zu senden und muss uns spätestens am 15. April vorliegen. Bitte halten Sie die Frist ein, um ein Bußgeld zu vermeiden.
Das Formular für die jährliche Streckenliste übersenden wir im Januar / Februar eines jeden Jahres an die für das Revier benannte „Ansprechperson Streckenliste“. Bei einer Schonzeitaufhebung oder Genehmigung der beschränkten Jagdausübung erhalten Sie die Streckenliste mit der Genehmigung zusammen.
Wir fassen die Daten für den ganzen Kreis Lippe zusammen und stellen sie dem Umweltministerium des Landes NRW anonymisiert für die landesweite Jagdstreckenstatistik zur Verfügung.
Vorlage jährliche Streckenliste bis 15. April
keine
keine