Sie wollen die Jagd ausüben? Dafür brauchen Sie einen Jagdschein - hier erfahren Sie, wie und wo Sie ihn erhalten.
Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein und diesen bei der Jagdausübung mitführen.
Der Jagdschein wird von der unteren Jagdbehörde Ihres Hauptwohnsitzes erteilt.
Für Jugendliche zwischen 16 und 18 wird ein Jugendjagdschein erteilt - damit dürfen Sie die Jagd in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von dem Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson ausüben. Die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein.
An Gesellschaftsjagden dürfen Sie mit einem Jugendjagdschein nicht teilnehmen.
Ab dem 18. Lebensjahr wird dieser Jugendjagdschein in einen regulären Jagdschein (neues Jagdscheinheft!) umgeschrieben.
Erste Erteilung eines Jagdscheins:
Jagdschein ist bereits vorhanden und soll neu gelöst werden:
Zum Termin im BürgerService bringen Sie dann bitte mit:
Wenn sich Ihr Name oder Ihre Anschrift ändert, muss das im Jagdschein auch geändert werden. Die Änderungen werden im BürgerService vorgenommen.
Vor jeder Verlängerung oder Ausstellung eines Jagdscheines ist eine Freigabe durch die untere Jagdbehörde erforderlich. Sie beantragen die Verlängerung oder Ausstellung Ihres Jagdscheins mit dem unter Formulare verlinkten Antrag und e-mailen alle nötigen Unterlagen an jagdscheinantrag@kreis-lippe.de.
Die untere Jagdbehörde prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Ihnen, wenn Ihr Antrag freigegeben wurde.
Bitte beachten Sie:
Haben Sie eine E-Mail-Adresse angegeben, erfolgt die Kommunikation ausschließlich über E-Mail. Überprüfen Sie daher regelmäßig Ihre E-Mails.
Anschließend können Sie einen Termin im Bürgerservice vereinbaren. Dort wird Ihr Antrag abschließend bearbeitet. Einen Termin vereinbaren Sie bitte erst nach Freigabe durch die untere Jagdbehörde unter +49 5231 62-300.
Ihre persönliche Vorsprache im BürgerService ist erforderlich.
Zuverlässigkeitsüberprüfung: ungefähr 3 Wochen
Ausstellung Jagdschein: direkt im Termin
Zahlungsweisen: