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Jugendjagdschein Erteilung

Sie wollen die Jagd ausüben? Dafür brauchen Sie einen Jagdschein - hier erfahren Sie, wie und wo Sie ihn erhalten.

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein und diesen bei der Jagdausübung mitführen.

Der Jagdschein wird von der unteren Jagdbehörde Ihres Hauptwohnsitzes erteilt.

Für Jugendliche zwischen 16 und 18 wird ein Jugendjagd­schein erteilt - damit dürfen Sie die Jagd in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von dem Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson ausüben. Die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein.
An Gesellschaftsjagden dürfen Sie mit einem Jugendjagdschein nicht teilnehmen.

Ab dem 18. Lebensjahr wird dieser Jugendjagdschein in einen regulären Jagdschein (neues Jagdscheinheft!) umgeschrieben.

Voraussetzungen

  • bestandene Jägerprüfung
  • bei Erteilung mindestens 16 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung

Erforderliche Unterlagen

Erste Erteilung eines Jagdscheins:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Prüfungszeugnis Jägerprüfung
  • Versicherungsnachweis
    (Deckungssumme mindestens EUR 500.000 für Personenschäden und EUR 50.000 für Sachschäden).
    Die zeitliche Dauer des Versicherungsschutzes muss der beantragten Geltungsdauer des Jagdscheines entsprechen. Der Versicherer muss sich verpflichten, die untere Jagdbehörde zu informieren, falls die Versicherung vorzeitig erlischt.
    Eine Beitragsrechnung reicht nicht aus.
  • eventuell Nachweis Kundige Person
  • schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur Erteilung eines Jagdscheins

Jagdschein ist bereits vorhanden und soll neu gelöst werden:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsnachweis
    (Deckungssumme mindestens EUR 500.000 für Personenschäden und EUR 50.000 für Sachschäden).
    Die zeitliche Dauer des Versicherungsschutzes muss der beantragten Geltungsdauer des Jagdscheines entsprechen. Der Versicherer muss sich verpflichten, die untere Jagdbehörde zu informieren, falls die Versicherung vorzeitig erlischt.
    Eine Beitragsrechnung reicht nicht aus.
  • schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur Verlängerung des Jagdscheins

Zum Termin im BürgerService bringen Sie dann bitte mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Jagdscheinheft (wenn vorhanden)
  • bei Erstausstellungen oder neuem Jagdscheinheft:
    1 aktuelles Passbild
  • Geld - bar oder als EC-Karte

Formulare

Hinweise/Besonderheiten

Wenn sich Ihr Name oder Ihre Anschrift ändert, muss das im Jagdschein auch geändert werden. Die Änderungen werden im BürgerService vorgenommen.

Verfahrensablauf

Vor jeder Verlängerung oder Ausstellung eines Jagdscheines ist eine Freigabe durch die untere Jagdbehörde erforderlich. Sie beantragen die Verlängerung oder Ausstellung Ihres Jagdscheins mit dem unter Formulare verlinkten Antrag und e-mailen alle nötigen Unterlagen an jagdscheinantrag@kreis-lippe.de.
Die untere Jagdbehörde prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Ihnen, wenn Ihr Antrag freigegeben wurde.

Bitte beachten Sie:
Haben Sie eine E-Mail-Adresse angegeben, erfolgt die Kommunikation ausschließlich über E-Mail. Überprüfen Sie daher regelmäßig Ihre E-Mails.

Anschließend können Sie einen Termin im Bürgerservice vereinbaren. Dort wird Ihr Antrag abschließend bearbeitet. Einen Termin vereinbaren Sie bitte erst nach Freigabe durch die untere Jagdbehörde unter +49 5231 62-300.

Ihre persönliche Vorsprache im BürgerService ist erforderlich.

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Bearbeitungsdauer

Zuverlässigkeitsüberprüfung: ungefähr 3 Wochen

Ausstellung Jagdschein: direkt im Termin

Kosten

  • Ein-Jahresjagdschein: EUR 20,00
  • Zwei-Jahresjagdschein: EUR 30,00
  • Drei-Jahresjagdschein: EUR 35,00

  • Tagesjagdschein (14 Tage): EUR 15,00

Zahlungsweisen:

  • Bargeldzahlung
  • girocard

Zuständige Organisationseinheit(en)

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