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Informationen zum Chancen-Aufenthaltsrecht

Chancen-Aufenthaltsrecht Informationserteilung

Seit dem 31. Dezember 2022 ist das Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft. Hier informieren wir Sie zu den Voraussetzungen, um das Chancen-Aufenthaltsrecht zu bekommen. Außerdem erfahren Sie hier, was zu beachten ist, wenn Sie das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten haben.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportalhttps://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Wenn Sie im Besitz einer Duldung sind, können Sie das sogenannte „Chancen-Aufenthaltsrecht“ beantragen. Mit diesem Aufenthaltsrecht können Sie dann innerhalb von 18 Monaten ab Erteilung die Voraussetzungen für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erfüllen.
Für ein langfristiges Bleiberecht müssen Sie Ihren Lebensunterhalt überwiegend selbst sichern. Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht haben Sie uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.
Sie können mit einem Chancen-Aufenthaltsrecht auch Urlaub im Ausland machen und wieder einreisen - solange Sie einen entsprechenden Reisepass haben.

Was gilt, wenn ich von der Ausländerbehörde ein Chancen-Aufenthaltsrecht erteilt bekommen habe?

  • Ihre Familienangehörigen der Kernfamilie, die mit Ihnen in einer Wohnung wohnen, bekommen auch dann eine Chancen-Aufenthaltserlaubnis, wenn sie noch keine 5 Jahre in Deutschland leben.
  • Sie erhalten eine Beschäftigungserlaubnis, falls Sie nicht schon erwerbstätig sind.
  • Wenn Sie auf staatliche Hilfe angewiesen sind, erhalten Sie Leistungen nach dem SGB II („Bürgergeld“) und nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Was müssen Sie in den 18 Monaten erreichen, während Sie das Chancen-Aufenthaltsrecht besitzen, um eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland zu erhalten?

  • Sie müssen hinreichende mündliche Deutschkenntnisse (A2-Niveau) nachweisen.
  • Sie müssen die überwiegende eigenständige Lebensunterhaltssicherung durch Erwerbstätigkeit nachweisen.
  • Sie müssen Ihre Identität klären.

Falls Sie die Voraussetzungen innerhalb der 18 Monate nicht erfüllen, fallen Sie, soweit Duldungsgründe vorliegen, wieder in die Duldung zurück.

Dieses Aufenthaltsrecht hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Es ist sinnvoll, sich dazu beraten zu lassen.
Beraten lassen können Sie sich zum Beispiel

  • in der Ausländerbehörde,
  • in unserer Einrichtung des Kommunalen Integrationsmanagements (E-Mail: kim(at)kreis-lippe.de)
  • über die bundesgeförderte Beratungsstruktur wie der Migrationserstberatung (MBE) und den Jugendmigrationsdienst (JMD),
  • bei einer weiteren Beratungsstelle oder einer anderen beratenden Institution.

Davon losgelöst ist es ratsam, dass Sie im Falle der Erteilung eines Chancen-Aufenthaltsrechts unmittelbar notwendigen Schritte für ein weiteres Bleiberecht einleiten (beispielsweise einen Pass beantragen).

Voraussetzungen

Sie können das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen, wenn Sie:

  • sich aktuell in einem Duldungsstatus befinden,
  • sich am 31. Oktober 2022 seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten haben,
  • sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen,
  • nicht straffällig geworden sind (ausgenommen sind Verurteilungen zu einer geringen Strafe),
  • nicht wiederholt falsche Angaben bei Behörden gemacht haben und dadurch aktuell Ihre Abschiebung verhindern.

Erforderliche Unterlagen

Mit dem Antrag zusammen reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen ein:

  1. Gültiger Nationalpass, sofern sich dieser noch nicht in der Ausländerbehörde befindet.
    Alternativ ein Nachweis von den Heimatbehörden, dass ein Nationalpass beantragt wurde
  2. Arbeitsvertrag (sofern vorhanden auch des Ehegatten)
    oder
    Nachweis über die laufende (Hoch-) Schul- oder Berufsausbildung wie etwa Ausbildungsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung (und Stellungnahme der Hochschule über die erbrachten Leistungen und ob/wann ein Abschluss erwartet werden kann) oder
    das letzte Schulzeugnis (wenn noch kein Zeugnis ausgestellt wurde, eine aktuelle Schulbescheinigung)
  3. die letzten 6 Gehaltsabrechnungen (sofern vorhanden auch des Ehegatten)
  4. Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung (Strom/Gas)
  5. Nachweis über Sprachkenntnisse
  6. Nachweis der Grundkenntnisse über das Leben in Deutschland
  7. den aktuellen Bescheid vom Sozialamt (auch bei ergänzendem oder keinem Bezug)
  8. bei Bezug von BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe:
    entsprechende Nachweise
  9. bei minderjährigen Kindern
    die Schulzeugnisse der letzten 4 Jahre (Halb- und Ganzjahreszeugnisse)
    und eine aktuelle Schulbescheinigung

Alle Unterlagen bitte im Original einreichen.

Wir haben für Sie ein Muster-Antragsformular unter Formulare verlinkt.

Bei Anträgen für mehrere Personen, reichen Sie die Nachweise bitte für jede Person ein.

Formulare

Hinweise/Besonderheiten

Sie können das Chancen-Aufenthaltsrecht bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort – in der Regel Ihr Wohnort.
Wohnen Sie in Detmold, ist die Ausländerbehörde der Stadt Detmold für Sie zuständig.

Verfahrensablauf

Sei können einen formlosen schriftlichen Antrag stellen. Oder Sie nutzen unser Muster-Antragsformular. Bitte geben Sie auf Ihrem Antrag Ihre vollständigen Personalien mit Geburtsdatum an.
Bei Anträgen für mehrere Person nennen Sie bitte die Personalien aller Personen.
Den Antrag müssen Sie selbst oder eine bevollmächtigten Rechtsvertretung unterschreiben. Anträge für minderjährige Kinder müssen von den sorgeberechtigten Personen unterschrieben werden.

Sie können den Antrag mit allen Unterlagen per Post senden: an den Kreis Lippe, Ausländerbehörde, 32754 Detmold.
Sie können die Unterlagen auch als E-Mail senden an auslaenderamt(at)kreis-lippe.de. Dann bitte zusammengefasst als 1 .pdf-Datei je Antragsteller!
Oder Sie geben den Antrag mit allen Unterlagen persönlich ab.

Handyfotos werden nicht akzeptiert.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Organisationseinheit(en)

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