Ein Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag für eine angemessen große Wohnung ausgestellt, wenn das Einkommen eine gesetzlich bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigt. Je nach Anzahl der Personen des Haushaltes wird eine Quadratmeterzahl festgelegt, wie groß die Wohnung sein darf.
Wer eine öffentlich geförderte Mietwohnung (Sozialwohnung) beziehen möchte, benötigt hierzu einen sogenannten Wohnberechtigungsschein, kurz WBS genannt.
Sozialwohnungen sind Wohnungen, die mit Mitteln des Landes gefördert wurden, normalerweise durch Darlehen. Im Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum in NRW (WFNG NRW) und in den Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB) werden die Verpflichtungen von Mietern und Vermietern bei der Nutzung und Mietpreisbildung dieser Wohnungen geregelt.
Sozialwohnungen dürfen nur von Personen bezogen werden, die im Besitz eines gültigen Wohnberechtigungsscheines sind. Wohnberechtigungsscheine werden in allgemeine und gezielte Wohnberechtigungsbescheinigungen unterteilt. Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein wird ausgestellt, wenn noch nicht feststeht, welche Wohnung der Wohnungssuchende beziehen möchte. Wenn die Wohnung schon bezeichnet werden kann und die Zustimmung des Vermieters für den Bezug der Wohnung vorliegt, wird ein gezielter Wohnberechtigungsschein ausgestellt.
Die Einkommensgrenze für die Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen beträgt
Für jede weitere zum Familienhaushalt rechnende Person wird ein Zuschlag von EUR 5.660 gewährt. Sind zum Haushalt rechnende Personen Kinder im Sinne des Einkommensteuergesetzes, erhöht sich die Einkommensgrenze für jedes Kind um weitere EUR 740,00.
Einkommensberechnung
Das Bruttoeinkommen wird um die Werbungskosten reduziert.
Für die Einkunftsarten, für die Steuern geleistet wurden, erfolgt ein pauschaler Abzug in Höhe von 12%, für Beiträge zur Krankenversicherung 12% und für Rentenversicherungsbeiträge 12%.
Werbungskostenpauschbeträge
Zur Feststellung des Gesamteinkommens des Haushalts werden von der Summe der Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder sogenannte Frei- und Abzugsbeträge abgezogen. Damit wir die Frei- und Abzugsbeträge anerkennen können, müssen Sie dem Antrag entsprechende Nachweise/Urkunden (in Kopie) beifügen.
Folgende Beträge sind anrechnungsfrei :
Höhere Unterhaltsleistungen als die in Nummern 6 bis 8 aufgeführten sind nur anrechnungsfrei, wenn sie in einer Unterhaltsvereinbarung, einem Unterhaltstitel oder Bescheid festgestellt werden.
Die angemessene Wohnfläche beträgt
Sie erhöht sich für jede weitere Person um 15 qm (oder einen Wohnraum).
Die Wohnungsgröße darf um bis zu 5 Quadratmeter überschritten werden.
Ein zusätzlicher Raum oder eine zusätzliche Wohnfläche von 15 qm ist zuzubilligen zum Beispiel:
Welche Unterlagen im Einzelnen erforderlich sind, ergibt sich aus dem Antragsformular.
Grundsätzliches:
Wohnberechtigungsscheine:
Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau:
In NRW ausgestellte Wohnberechtigungsscheine sind ausschließlich in Nordrhein-Westfalen gültig.
Die Städte Bad Salzuflen, Detmold, Lage und Lemgo sind für ihre Wohnberechtigungsscheine selbst zuständig.
Für eine persönliche Antragstellung vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin.
Wohnberechtigungsscheine sind für 1 Jahr ab Ausstellung gültig.
Bis zu 1 Woche.
Gebührenrahmen: EUR 10,00 - 15,00
Zahlungsweisen: