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Aushändigung des elektronischen Aufenthaltstitels

Haben Sie vom Ausländeramt eine Nachricht bekommen, dass ihr neuer eAT (elektronischer Aufenthaltstitel) abholbereit ist? So geht es mit der Abholung weiter.

Kurzbeschreibung

  • nach Benachrichtigung durch Ausländerbehörde
  • Terminabsprache zur Abholung erforderlich

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Sie wollen Ihren elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) abholen. Dieser kann eine Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsdokument, Blaue Karte EU, ICT-Karte, Mobile-ICT-Karte, Niederlassungserlaubnis oder die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sein.
Jeder neue Aufenthaltstitel wird als eAT erteilt. Eventuell haben Sie einen neuen Reisepass bekommen und Ihr bisheriger Aufenthaltstitel wurde übertragen.

Was auf dem eAT gespeichert ist und welche Funktionen er bieten kann, können Sie beispielsweise beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nachlesen. Eine Infobroschüre finden Sie unter Weiterführende Informationen verlinkt.


WICHTIG:
Jede Person ab 16 Jahren muss den eAT persönlich abholen. Eine Ausgabe an Familienangehörige oder sonstige Personen ist nur mit einer speziellen Vollmacht möglich.
Sie finden die nötige Vollmacht unter Formulare verlinkt.

Voraussetzungen

Sie haben von der Ausländerbehörde des Kreises Lippe einen Brief erhalten, dass Ihr eAT zur Abholung bereit ist.

Erforderliche Unterlagen

Bitte bringen Sie zu Ihrem Abholungstermin folgendes mit:

  • aktuellen Reisepass
    (bei Übertragung auch den alten, abgelaufenen Reisepass)
  • bisherigen Aufenthaltstitel (eAT / Fiktionsbescheinigung / Duldung / vorläufige Bescheinigung)
    eventuell mit Zusatzblatt
  • andere vom Ausländeramt angeforderte Unterlagen
  • bei Abholung durch Dritte:
    vollständig ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht (siehe bei Formulare)
    Ausweis der abholenden Person
  • eventuell noch fällige Gebühren wie vom Ausländeramt mitgeteilt

Formulare

Hinweise/Besonderheiten

Wenn Sie in Detmold wohnen, wenden Sie sich bitte an die
Ausländerbehörde der Stadt Detmold
per Telefon +49 5231 977-643 oder
per E-Mail auslaenderbehoerde@detmold.de

Sind Sie im Kreis Lippe umgezogen?

Die Adresse können Sie beim Infopoint vom Ausländeramt ändern lassen. Sie brauchen dafür keinen Termin.

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

Verfahrensablauf

Sie erhalten von der Ausländerbehörde des Kreises Lippe einen Brief, wenn Ihr eAT zur Abholung bereit ist.
In dem Brief steht, wie es weitergeht.
In der Regel wird der eAT im BürgerService abgeholt. Das geht nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Beim Abholen bringen Sie bitte alle benötigten Unterlagen mit.

Weiterführende Informationen

Frist

Sie brauchen ein Abholschreiben vom Ausländeramt.

Bearbeitungsdauer

direkt im Termin

Kosten

Eventuell noch fällige Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis.

Zahlungsweisen:

  • Barzahlung
  • girocard

Zuständige Organisationseinheit(en)

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