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Zulassung für neue oder gebrauchte Fahrzeuge beantragen

Kraftfahrzeug Zulassung

Möchten Sie Ihr neues oder gebrauchtes Fahrzeug auf öffentlichen Straßen fahren, brauchen Sie eine Zulassung.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Zuständig für die Zulassung ist die Zulassungsbehörde, in deren Bereich Sie Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben.

Fahrzeuge können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf

  • Firmen,
  • Behörden oder
  • Vereine.

Kfz-Zulassungen auf unselbstständige Zweigstellen sind nicht gestattet.

Für ein Neufahrzeug müssen Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde einen Antrag auf Zulassung stellen. Neufahrzeuge sind Fahrzeuge, die

  • erstmals am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und
  • bisher weder im Inland noch im Ausland zugelassen waren.

Für ein Gebrauchtfahrzeug, das

  • bislang nur auf nichtöffentlichem Gelände genutzt wurde (zum Beispiel auf einem Flughafengelände) oder
  • bisher nur im Ausland zugelassen war

müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde einen Antrag auf Erstzulassung stellen.

Wenn Ihr Auto zugelassen wurde, erhalten Sie von der Zulassungsbehörde die Zulassungspapiere und Ihr persönliches Kennzeichen.

Hinweis:
Für ein bereits zugelassenes Gebrauchtfahrzeug müssen Sie nur einen Antrag auf Ummeldung bei Halterwechsel stellen.

Voraussetzungen

  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von EUR 5,00 oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen/Firmen:
    • Handelsregisterauszug,
    • Gewerbeanmeldung oder
    • Vereinsregisterauszug
  • SEPA-Mandat
    • Hinweis:
      Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" im Schwerbehindertenausweis sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Sie müssen kein SEPA-Mandat vorlegen.
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung der einzutragenden Halterin oder des einzutragenden Halters:
    • bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung:
      • Zulassungsbescheinigung Teil II und
      • Original-EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity - COC)
    • bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit nationaler Typgenehmigung:
      • Zulassungsbescheinigung Teil II mit eingetragener Typ- sowie Varianten-/ Versionsschlüsselnummer
      • Datenbestätigung des Fahrzeugherstellers
    • zusätzlich Kaufvertrag oder Originalrechnung bei Fahrzeugen mit
      • EG-Typgenehmigung (COC),
      • nationaler Typgenehmigung (Allgemeine Betriebserlaubnis/ABE) oder
      • Einzelgenehmigung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) von einer Versicherung Ihrer Wahl
    • Hinweis: Sie können diese meist telefonisch anfordern.
  • Wenn Sie vorab ein Wunschkennzeichen beantragt haben:
    Reservierungsbestätigung

Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen

Formulare

Hinweise/Besonderheiten

** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung **

Verfahrensablauf

Ihre Zulassung müssen Sie schriftlich oder online beantragen:

  • Informieren Sie sich zu den erforderlichen Unterlagen und Formularen bei:
    • Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde oder
    • der für den Standort des Fahrzeugs örtlich zuständigen Zulassungsbehörde.
  • Vereinbaren Sie einen Termin oder nehmen Sie, falls vorhanden, das Onlineverfahren in Anspruch.
  • Bringen Sie alle erforderliche Unterlagen sowie die jeweilige Bezahlsumme zu Ihrem Termin mit.
  • Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
  • Bei positiver Prüfung erhalten Sie noch während des Termins:
    • Ihr persönliches Kennzeichen,
    • die abgestempelten Kennzeichenschilder und
    • Ihre Zulassungsdokumente.
  • Meistens gibt es unweit der Zulassungsstelle Privathändler, bei denen Sie sich direkt im Anschluss das Kennzeichen auf ein Nummernschild drucken lassen können.

Hinweis: Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Sind Sie nicht in Deutschland gemeldet, können Sie das Kennzeichen nur dann beantragen, wenn Sie eine empfangsberechtigte Person benennen.

Rechtsgrundlage(n)

  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • § 6 FZV
  • § 20 StVZO
  • Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer, Beitreibungserleichterungsgesetz/Kfz-Zulassung (BEG NRW)

Weiterführende Informationen

Bearbeitungsdauer

In der Regel direkt im Termin.

Zuständige Organisationseinheit(en)

Keine Einträge vorhanden

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