Wollen Sie das "grüne Abitur" ablegen und an der Jägerprüfung teilnehmen? Hier erfahren Sie, wie und wann Sie die Jägerprüfung ablegen können.
Damit Sie einen Jagdschein lösen und die Jagd ausüben können, müssen Sie zuvor eine Jägerprüfung ablegen. Diese Jägerprüfung müssen Sie bei der unteren Jagdbehörde ablegen, in deren Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Die Jägerprüfung findet normalerweise im April / Mai eines jeden Jahres statt und besteht aus 3 Teilen:
Geprüft wird von dem Jägerprüfungsausschuss.
Die genauen Prüfungstermine machen wir rechtzeitig im Kreisblatt und im Internet bekannt.
rechtzeitige Antragstellung mit kompletten Unterlagen.
Zu Beginn der Jägerprüfung müssen Sie 15 Jahre alt sein.
Antrag mit folgenden Unterlagen:
Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Das Antragsformular erhalten Sie im Vorbereitungskurs.
Alternativ finden Sie es als Download hier verlinkt und wir senden es Ihnen auf Nachfrage auch gerne zu.
Melden Sie sich rechtzeitig zur Prüfung an. Nach Anmeldeschluss versenden wir die Zulassungsbescheide. Im Zulassungsbescheid erfahren Sie auch die genauen Prüfungstermine.
Wenn Sie die Jägerprüfung bestanden haben, erhalten Sie ein Jägerprüfungszeugnis.
Sollten Sie die Schießprüfung und/oder die mündlich-praktische Prüfung nicht bestehen, können Sie sich einmalig zu einer Nachprüfung anmelden. Diese findet frühestens 3 Monate nach der regulären Prüfung statt.
Um zur Nachprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie erneut einen Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung stellen. Wir informieren Sie nach der Prüfung entsprechend.
2 Monate vor Beginn der Jägerprüfung
Jägerprüfung komplett: EUR 250,00
(EUR 220,00 Durchführung der Prüfung plus EUR 30,00 Verwaltungsgebühr)
Nachprüfung:
EUR 80,00 je Prüfungsteil, der wiederholt werden muss + EUR 30,00 Verwaltungsgebühr
Zahlungsweisen: