Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Jägerprüfung Zulassung

Wollen Sie das "grüne Abitur" ablegen und an der Jägerprüfung teilnehmen? Hier erfahren Sie, wie und wann Sie die Jägerprüfung ablegen können.

Kurzbeschreibung

  • Für Jagdschein Bestehen der Jägerprüfung erforderlich.
  • Mindestalter zu Beginn der Jägerprüfung: 15 Jahre
  • Zuständigkeit nach gewöhnlichem Aufenthalt
  • Prüfungstermin im April / Mai eines jeden Jahres.
  • 3 Prüfungsteile:
    • Schriftliche Prüfung,
    • Schießprüfung und
    • mündlich-praktische Prüfung.
  • Bei Nichtbestehen Schießprüfung oder praktische Prüfung: einmalige Wiederholung möglich.

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Damit Sie einen Jagdschein lösen und die Jagd ausüben können, müssen Sie zuvor eine Jägerprüfung ablegen. Diese Jägerprüfung müssen Sie bei der unteren Jagdbehörde ablegen, in deren Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Die Jägerprüfung findet normalerweise im April / Mai eines jeden Jahres statt und besteht aus 3 Teilen:

  • Schriftliche Prüfung,
  • Schießprüfung und
  • mündlich-praktische Prüfung.

Geprüft wird von dem Jägerprüfungsausschuss.

Die genauen Prüfungstermine machen wir rechtzeitig im Kreisblatt und im Internet bekannt.

Voraussetzungen

rechtzeitige Antragstellung mit kompletten Unterlagen.

Zu Beginn der Jägerprüfung müssen Sie 15 Jahre alt sein.

Erforderliche Unterlagen

Antrag mit folgenden Unterlagen:

  • Nachweis über die Einzahlung der Prüfungs- und Zulassungsgebühr,
  • Nachweis über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe (Mindestkaliber 9 mm). Der Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein,
  • Nachweis über die Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004,
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde
    (Belegart "OB", Empfänger: Untere Jagdbehörde Kreis Lippe, Zweck: Anmeldung Jägerprüfung).
    Die Auskunft beantragen Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder online https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/.
    Das Führungszeugnis darf nicht älter als 6 Monate sein.


Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Formulare

Das Antragsformular erhalten Sie im Vorbereitungskurs.
Alternativ finden Sie es als Download hier verlinkt und wir senden es Ihnen auf Nachfrage auch gerne zu.

Verfahrensablauf

Melden Sie sich rechtzeitig zur Prüfung an. Nach Anmeldeschluss versenden wir die Zulassungsbescheide. Im Zulassungsbescheid erfahren Sie auch die genauen Prüfungstermine.

Wenn Sie die Jägerprüfung bestanden haben, erhalten Sie ein Jägerprüfungszeugnis.

Sollten Sie die Schießprüfung und/oder die mündlich-praktische Prüfung nicht bestehen, können Sie sich einmalig zu einer Nachprüfung anmelden. Diese findet frühestens 3 Monate nach der regulären Prüfung statt.
Um zur Nachprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie erneut einen Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung stellen. Wir informieren Sie nach der Prüfung entsprechend.

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Frist

2 Monate vor Beginn der Jägerprüfung

Kosten

Jägerprüfung komplett: EUR 250,00
(EUR 220,00 Durchführung der Prüfung plus EUR 30,00 Verwaltungsgebühr)

Nachprüfung:
EUR 80,00 je Prüfungsteil, der wiederholt werden muss + EUR 30,00 Verwaltungsgebühr

Zahlungsweisen:

  • Überweisung

Zuständige Organisationseinheit(en)

Datenschutzhinweis

Sie haben die Auswahl, welche Cookies die Webseite setzt:
„Ich stimme zu" erlaubt notwendige Cookies (für die Nutzung der Webseite erforderlich), funktionale Cookies (erleichtern die Nutzung) und Marketing Cookies (analysieren die Nutzung. Zudem werden Youtube-Videos angezeigt). Siehe auch:

„Ich stimme nicht zu“ deaktiviert die funktionalen und die Marketing Cookies.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzinformationen und im Impressum.