Sie haben zwei Fahrzeuge, die niemals gleichzeitig im Straßenverkehr unterwegs sind? Erfahren Sie mehr zu Wechselkennzeichen.
Wenn Sie zwei Fahrzeuge haben, die nie gleichzeitig auf öffentlichen Verkehrsflächen eingesetzt werden, können Sie ein Wechselkennzeichen beantragen.
Das Wechselkennzeichen besteht aus einem gemeinsamen Kennzeichenteil und fahrzeugbezogenen Teilen. Auf öffentlichen Straßen darf nur das Fahrzeug benutzt werden, das mit dem gemeinsamen und dem jeweiligen fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil versehen ist. Das andere Fahrzeug, das in diesem Moment nur den fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil trägt, muss außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums (also auf Privatgrundstücken) abgestellt sein.
Die Kraftfahrzeugsteuer muss für beide Fahrzeuge in vollem Umfang entrichtet werden. Es gibt keine Ermäßigungen.
Ob die Kraftfahrzeugversicherung Rabatte gewährt, können Sie bei Ihrem Versicherer erfragen.
Aufgrund der vielen Vorgaben, an die die Kennzeichenvergabe geknüpft ist, sind in aller Regel keine Wunschkennzeichen möglich.
Werden Wechselkennzeichen nicht vorschriftsmäßig verwendet droht ein Bußgeld sowie ein Punkt in der Flensburger Datei.
Grundsätzlich gelten dieselben Vorschriften wie für „normale“ Zulassungen.
Zusätzlich sind jedoch folgende Besonderheiten zu beachten:
Für beide Fahrzeuge sind die Antragsunterlagen erforderlich, die auch für alle anderen Zulassungen benötigt werden:
** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung **
Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)
In der Regel direkt im Termin.
Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen: