Das einfache Baugenehmigungsverfahren - hier können Sie sich informieren, was das bedeutet und wie es funktioniert
Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung für
von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen.
Für Wohngebäude bis zur Hochhausgrenze und für kleinere Gebäude und bauliche Anlagen, wie beispielsweise Garagen und überdachte Stellplätze bis 1.000 m² Nutzfläche, Einfriedungen oder Werbeanlagen, soweit diese nicht von der Baugenehmigungspflicht freigestellt sind, wird das sogenannte einfache Baugenehmigungsverfahren durchgeführt.
Das bedeutet, dass wir lediglich prüfen, ob das Bauvorhaben mit wesentlichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften übereinstimmt. Die bauordnungsrechtliche Prüfung beschränkt sich dabei in erster Linie auf Fragen der Erschließung, der Abstandsflächen, der Einhaltung der örtlichen Bauvorschriften, sowie den Nachweis der erforderlichen Stellplätze für Kraftfahrzeuge.
Bei kleinen Sonderbauten wird auch der Brandschutz geprüft.
Für große Sonderbauten, also Gebäude, bauliche Anlagen und Einrichtungen, die aufgrund ihrer Größe, ihrer Nutzungsart oder hoher Besucherzahlen ein erhöhtes Gefahrenpotential aufweisen, kann dieses vereinfachte Verfahren nicht durchgeführt werden. Zu den großen Sonderbauten gehören zum Beispiel große Büro- und Verwaltungsgebäude, Hotels, Schulen, Großgaragen, große Gewerbebetriebe und einige mehr.
Genehmigungsfreie Vorhaben benötigen keine Baugenehmigung. Auch Wohngebäude im Geltungsbereich eines Bebauungsplans benötigen keine Baugenehmigung, wenn für diese eine sogenannte Genehmigungsfreistellung bei der jeweiligen Kommune durchgeführt wird.
Für die Erstellung Ihres Bauantrags benötigen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasserin oder einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser.
Auf den Internetseiten der Architektenkammer oder der Ingenieurkammer können Sie entsprechende bauvorlageberechtigte Büros in Ihrer Nähe finden.
Die amtlichen Vordrucke, die Sie benötigen, finden Sie unter Formulare verlinkt.
Gerne beraten wir Sie zum Thema Baugenehmigungen.
Bitte verwenden Sie ausschließlich die amtlichen Vordrucke. Diese sind bei Formulare für Sie hinterlegt.
Reichen Sie diese Unterlagen in 3-facher Ausfertigung ein:
Für Sonderbauten, die nicht in § 50 BauO NRW 2018 aufgeführt sind, zusätzlich:
Die Städte Bad Salzuflen, Detmold, Lage und Lemgo sind für Baugenehmigungen selbst zuständig.
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen prüfen wir Ihren Antrag und beteiligen gegebenenfalls noch andere Behörden. Sie erhalten normalerweise spätestens nach 6 Wochen eine schriftliche Baugenehmigung von uns. Erst dann dürfen Sie mit Ihrem Bauvorhaben starten.
Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Jahren mit dem Bauvorhaben beginnen. Sie kann auf Antrag um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
ungefähr 6 - 12 Wochen
Mindestgebühr EUR 50.00
Zahlungsweisen: