Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung erforderlich.
Viele Arbeiten wirken sich auf den öffentlichen Verkehrsraum aus. Das ist beispielsweise bei Straßenbaumaßnahmen der Fall. Aber auch die Nutzung des Bürgersteigs beim Aufstellen eines Gerüsts oder Lagern von Baumaterial fällt hierunter.
Für die Ausführung solcher Arbeiten legen wir fest,
Jeder, der den öffentlichen Verkehrsraum derartig nutzt, muss von uns vor Beginn der Arbeiten eine verkehrsrechtliche Anordnung hierüber einholen.
Diese Anordnung soll zum einen die Sicherheit der Bauarbeiter im Verkehrsraum gewährleisten und zum anderen sicherstellen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird.
Sie benötigen eine verkehrsbehördliche Anordnung nicht nur bei einer Fahrbahnvoll- oder -teilsperrung, sondern auch dann, wenn sich die Arbeiten nur auf Rad- oder Gehwege auswirken.
Vor der Erteilung der Anordnung hören wir auch die Kommune, die Polizei und den Straßenbaulastträger an.
Für Bauarbeiten im Stadtgebiet von Bad Salzuflen, Detmold, Lage oder Lemgo sind die dortigen Straßenverkehrsbehörden zuständig.
Anträge und Unterlagen bitte bevorzugt per E-Mail an baumassnahmen(at)kreis-lippe.de senden.
rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten
ungefähr 2 Wochen
Gebührenrahmen: EUR 10,20 - 767,00
Zahlungsweisen: