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Verkehrsrechtliche Anordnung bei Verkehrsraumeinschränkung beantragen

Verkehrsraumeinschränkung

Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung erforderlich.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Viele Arbeiten wirken sich auf den öffentlichen Verkehrsraum aus. Das ist beispielsweise bei Straßenbaumaßnahmen der Fall. Aber auch die Nutzung des Bürgersteigs beim Aufstellen eines Gerüsts oder Lagern von Baumaterial fällt hierunter.

Für die Ausführung solcher Arbeiten legen wir fest,

  • wie die Baustelle abzusperren und zu kennzeichnen ist,
  • ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und
  • wie eventuelle Umleitungsstrecken zu kennzeichnen sind.

Jeder, der den öffentlichen Verkehrsraum derartig nutzt, muss von uns vor Beginn der Arbeiten eine verkehrsrechtliche Anordnung hierüber einholen.

Diese Anordnung soll zum einen die Sicherheit der Bauarbeiter im Verkehrsraum gewährleisten und zum anderen sicherstellen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird.

Sie benötigen eine verkehrsbehördliche Anordnung nicht nur bei einer Fahrbahnvoll- oder -teilsperrung, sondern auch dann, wenn sich die Arbeiten nur auf Rad- oder Gehwege auswirken.

Vor der Erteilung der Anordnung hören wir auch die Kommune, die Polizei und den Straßenbaulastträger an.

Voraussetzungen

  • Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen.
  • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein und beeinträchtigen den Verkehr nicht unverhältnismäßig.
  • Sie schränken den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig ein.
  • Bei Verkehrsraumeinschränkung durch Arbeitsstelle:
    Sie haben als verantwortliche Person für eine verkehrsrechtliche Anordnung das Zertifikat „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS 99 oder ZTV-SA 97) inne.

Erforderliche Unterlagen

  1. Antrag (siehe Formulare)
    Der Antrag kann auch formlos gestellt werden und muss detaillierte Angaben enthalten zu
    • der Lage des Baufeldes
    • Art und Dauer der Arbeiten
    • Umfang der Verkehrsbeeinträchtigungen sowohl während als auch außerhalb der Arbeitszeit (Straßenvoll- oder -teilsperrung, Geh- oder Radwegsperrung etc.)
    • den Verantwortlichen mit telefonischer Erreichbarkeit
  2. Lageplan oder Stadtplanausschnitt mit markiertem Baufeld
  3. Als Bauunternehmen müssen Sie zusätzlich Verkehrszeichenpläne beifügen (gesondert für "innerhalb der Arbeitszeit" und "außerhalb der Arbeitszeit").
    Dazu können entweder modifizierte RSA-Regelpläne verwendet oder besondere Beschilderungspläne erstellt werden.
    Insbesondere bei größeren Bauvorhaben kann zur Erläuterung die Beifügung einer Bauablaufbeschreibung notwendig sein
  4. Bei Einsatz von Lichtzeichenanlagen: Signallage- und Signalzeitenpläne

Formulare

Hinweise/Besonderheiten

Für Bauarbeiten im Stadtgebiet von Bad Salzuflen, Detmold, Lage oder Lemgo sind die dortigen Straßenverkehrsbehörden zuständig.

Verfahrensablauf

Anträge und Unterlagen bitte bevorzugt per E-Mail an baumassnahmen(at)kreis-lippe.de senden.

Rechtsgrundlage(n)

Bearbeitungsdauer

ungefähr 2 Wochen

Zuständige Organisationseinheit(en)

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