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Bodenrichtwerte und Bodenrichtwertkarte

Bodenrichtwert und Bodenrichtwertkarte

Für über 1.400 Gebiete in Lippe werden durchschnittliche Werte in bebauten und unbebauten Gebieten für erschließungsbeitragsfreies Bauland und für landwirtschaftliche Areale ermittelt und jeweils zum Ende des Kalenderjahres in der Bodenrichtwertkarte veröffentlicht.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Bodenrichtwerte werden aus den Daten der Kaufpreissammlung abgeleitet.

Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen.

Diese Merkmale können sein:

  • Erschließungszustand,
  • Bodenbeschaffenheit,
  • Art und Maß der baulichen Nutzung oder
  • Zuschnitt / Grundstücksgestaltung.

Der Bodenrichtwert bezieht sich immer auf ein unbebautes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (sogenanntes Bodenrichtwertgrundstück).
In bebauten Gebieten beinhalten die Bodenrichtwerte nur den Wert, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.

Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Wenn das zu bewertende Grundstück in den wertbestimmenden Merkmalen vom Typischen abweicht, dann weicht auch sein Verkehrswert vom Bodenrichtwert ab.

Erforderliche Unterlagen

Anschrift beziehungsweise Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer

Verfahrensablauf

Sie können neben den aktuellen Bodenrichtwerten auch die lippischen Daten der vorangegangenen Jahre - vom Jahr 1969 an - in unserem Geoportal abrufen.

Unter BORIS.NRW können Sie Bodenrichtwerte für das Land Nordrhein-Westfalen abrufen.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, bei uns einen gebührenpflichtigen Auszug aus der Bodenrichtwertkarte anzufordern.

Rechtsgrundlage(n)

Bearbeitungsdauer

  • online: sofort
  • schriftlich: nach circa 5 Werktagen

Zuständige Organisationseinheit(en)

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