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Verkehrswertgutachten in Auftrag geben

Verkehrswertgutachten Feststellung

In einem Verkehrswertgutachten wird der Wert einer Immobilie festgestellt. Das kann der aktuelle Wert sein oder auch der Wert zu einem Datum in der Vergangenheit. Sie können eine Verkehrswertermittlung aus verschiedenen Anlässen beantragen.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
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Ausführliche Beschreibung der Leistung

Der Verkehrswert ist als ein Marktwert definiert, der zum Zeitpunkt seiner Ermittlung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Der Verkehrswert kann vom Gutachterausschuss ermittelt werden für

  • bebaute und unbebaute Grundstücke (inkl. Eigentumswohnungen),
  • Rechte an Grundstücken und
  • die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile.

In dem Verkehrswertgutachten wird der Wert einer Immobilie festgestellt. Das kann der aktuelle Wert sein oder auch der Wert zu einem Datum in der Vergangenheit.

Sie können eine Verkehrswertermittlung aus verschiedenen Anlässen beantragen.
Oft wird beispielsweise der Verkehrswert eines unbebauten oder bebauten Grundstücks oder eines Rechts am Grundstück benötigt

  • im Rahmen von Kaufverhandlungen,
  • bei Erbauseinandersetzungen oder
  • bei Scheidungen.

Voraussetzungen

Ein Verkehrswertgutachten können Sie beauftragen als:

  • Eigentümerin oder Eigentümer,
  • Erbbaurechtsinhaberin oder Erbbaurechtsinhaber,
  • Gericht oder
  • Behörde.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antrag entnehmen.

Formulare

Verfahrensablauf

Ein Verkehrswertgutachten müssen Sie schriftlich beantragen.
Den Antrag können Sie über die angegebene Verknüpfung herunterladen und ausdrucken oder ihn über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses anfordern. Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte mit der Post an die Geschäftsstelle.

Im Rahmen der Verkehrswerterstellung werden in der Regel 2 Ortstermine durchgeführt.

Nach Fertigstellung erhalten Sie das Verkehrswertgutachten gesiegelt per Post.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Organisationseinheit(en)

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