Was tun, wenn jemand immer auf meinem Privatgrundstück parkt? Meine Ausfahrt blockiert? Erfahren Sie, wann und wie eine sogenannte Halterauskunft erteilt wird.
Sie können eine einfache Registerauskunft beantragen, wenn Sie die Daten eines Fahrzeughalters benötigen
aber nur das amtliche Kennzeichen des unfallbeteiligten Fahrzeugs kennen. Es gibt es die Möglichkeit, den Fahrzeughalter, seine Anschrift und dessen Versicherung über die sogenannte einfache Registerauskunft zu ermitteln.
Auskunft zum Halter eines Fahrzeuges, das in Lippe (Kennzeichen LIP-, sowie die Altkennzeichen DT- und LE-) zugelassen ist, erteilen wir.
Über sogenannte Versicherungskennzeichen (beispielsweise für Motorroller oder Mofa) können wir keine Auskunft erteilen.
Halterauskünfte werden erteilt an:
Wenn Sie eine Halterauskunft beantragen, müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dieses Interesse muss im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen.
Ein Zusammenhang mit dem Straßenverkehr kann auch außerhalb des öffentlichen Straßenraums bestehen. Es genügt, wenn das Fahrzeug auf einem Privatparkplatz oder in einer privaten Garage abgestellt ist und das Fahrzeug dort zum Beispiel einen Schaden verursacht. Oder das Fahrzeug selbst einen Schaden erleidet oder durch den Gebrauch des Fahrzeugs Rechte anderer verletzt werden (beispielsweise Eigentum, Besitz am Grundstück).
Ein Zusammenhang liegt auch vor bei einer unbefugten Benutzung des Kfz auf Privatgelände oder bei einer unbefugten Inanspruchnahme von Abstellplätzen auf Privatgelände.
Das gleiche gilt auch für unerlaubte Handlungen im Zusammenhang mit der Benutzung eines Kfz, also wenn ein Fahrzeug beispielsweise an einer Tankstelle betankt wird und die fahrzeugführende Person sich mit diesem Fahrzeug entfernt, ohne die Tankrechnung zu bezahlen.
Nachweis eines berechtigten Interesses, es ist immer ein Bezug zum Straßenverkehr beziehungsweise die Darlegung verkehrsbezogener Tatsachen erforderlich.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Sie können eine Halterauskunft auch formlos schriftlich beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Sachgebiet 223, 24932 Flensburg, beantragen
EUR 5,10
Zahlungsweisen: