Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Jagdschein

Sie wollen die Jagd ausüben? Dafür brauchen Sie einen Jagdschein - hier erfahren Sie, wie und wo Sie ihn erhalten.

Kurzbeschreibung

  • für Jagd in Deutschland erforderlich
  • erstmalige Erteilung erfordert eine in Deutschland bestandene Jägerprüfung
  • Mindestalter 18 Jahre
  • ist für höchstens 3 aufeinanderfolgende Jagdjahre gültig
  • Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
  • wird von der für den Wohnsitz zuständigen Behörde erteilt

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein und diesen bei der Jagdausübung mitführen.

Der Jagdschein wird von der unteren Jagdbehörde Ihres Hauptwohnsitzes erteilt.

Ein Jahresjagdschein kann für 1, 2 oder 3 Jagdjahre erteilt und verlängert werden. Außerdem können Sie einen Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage lösen.

Für Jugendliche zwischen 16 und 18 wird ein Jugendjagd­schein erteilt.

Ausländischen Jagdgästen wird ein Ausländerjagdschein erteilt.

Für die Beizjagd benötigen Sie einen separaten Falknerjagdschein.

Sollte Ihr Jagdschein verloren gegangen oder unleserlich geworden sein, können Sie eine Ersatzausstellung beantragen.

Voraussetzungen

  • bestandene Jägerprüfung
  • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung

Erforderliche Unterlagen

Erste Erteilung eines Jagdscheins:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Prüfungszeugnis Jägerprüfung
  • Versicherungsnachweis
    (Deckungssumme mindestens EUR 500.000 für Personenschäden und EUR 50.000 für Sachschäden).
    Die zeitliche Dauer des Versicherungsschutzes muss der beantragten Geltungsdauer des Jagdscheines entsprechen. Der Versicherer muss sich verpflichten, die untere Jagdbehörde zu informieren, falls die Versicherung vorzeitig erlischt.
    Eine Beitragsrechnung reicht nicht aus.
  • eventuell Nachweis Kundige Person

Jagdschein ist bereits vorhanden und soll neu gelöst werden:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsnachweis
    (Deckungssumme mindestens EUR 500.000 für Personenschäden und EUR 50.000 für Sachschäden).
    Die zeitliche Dauer des Versicherungsschutzes muss der beantragten Geltungsdauer des Jagdscheines entsprechen. Der Versicherer muss sich verpflichten, die untere Jagdbehörde zu informieren, falls die Versicherung vorzeitig erlischt.
    Eine Beitragsrechnung reicht nicht aus.

Zum Termin im BürgerService bringen Sie dann bitte mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Jagdscheinheft (wenn vorhanden)
  • bei Erstausstellungen oder neuem Jagdscheinheft:
    1 aktuelles Passbild
  • Geld - bar oder als EC-Karte

Formulare

Hinweise/Besonderheiten

Wenn sich Ihr Name oder Ihre Anschrift ändert, muss das im Jagdschein auch geändert werden. Die Änderungen werden im BürgerService vorgenommen.

Verfahrensablauf

Vor jeder Verlängerung oder Ausstellung eines Jagdscheines ist eine Freigabe durch die untere Jagdbehörde erforderlich. Sie beantragen die Verlängerung oder Ausstellung Ihres Jagdscheins mit dem unter Formulare verlinkten Antrag und e-mailen alle nötigen Unterlagen an jagdscheinantrag@kreis-lippe.de.
Die untere Jagdbehörde prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Ihnen, wenn Ihr Antrag freigegeben wurde.

Bitte beachten Sie:
Haben Sie eine E-Mail-Adresse angegeben, erfolgt die Kommunikation ausschließlich über E-Mail. Überprüfen Sie daher regelmäßig Ihre E-Mails.

Anschließend können Sie einen Termin im Bürgerservice vereinbaren. Dort wird Ihr Antrag abschließend bearbeitet. Einen Termin vereinbaren Sie bitte erst nach Freigabe durch die untere Jagdbehörde unter +49 5231 62-300.

Ihre persönliche Vorsprache im BürgerService ist erforderlich.

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Bearbeitungsdauer

Zuverlässigkeitsüberprüfung: ungefähr 3 Wochen

Ausstellung Jagdschein: direkt im Termin

Kosten

  • Ein-Jahresjagdschein: EUR 35,00
  • Zwei-Jahresjagdschein: EUR 50,00
  • Drei-Jahresjagdschein: EUR 65,00

  • Tagesjagdschein (14 Tage): EUR 15,00

Zahlungsweisen:

  • Bargeldzahlung
  • girocard

Zuständige Organisationseinheit(en)

Datenschutzhinweis

Sie haben die Auswahl, welche Cookies die Webseite setzt:
„Ich stimme zu" erlaubt notwendige Cookies (für die Nutzung der Webseite erforderlich), funktionale Cookies (erleichtern die Nutzung) und Marketing Cookies (analysieren die Nutzung. Zudem werden Youtube-Videos angezeigt). Siehe auch:

„Ich stimme nicht zu“ deaktiviert die funktionalen und die Marketing Cookies.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzinformationen und im Impressum.