Ich habe einen ausländischen Führerschein und möchte hier Auto fahren - geht das?
Umschreibung bzw. Registrierung von ausländischen Fahrerlaubnissen sowie Feststellung der Gültigkeit ausländischer Führerscheine in Deutschland.
Wenn Sie einen gültigen ausländischen Führerschein besitzen, dürfen Sie in Deutschland Kraftfahrzeuge der Klassen führen, für die Ihr Führerschein ausgestellt ist. Auflagen und Beschränkungen zu Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie auch hier beachten.
Der Führerschein ist beim Führen des Kraftfahrzeugs mitzuführen.
Bei den meisten nationalen ausländischen Führerscheinen benötigen Sie zusätzlich einen Internationalen Führerschein oder eine Übersetzung.
Wie lange darf ich fahren?
Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben und sich nur zu Besuch in Deutschland aufhalten, dürfen Sie unbefristet fahren.
Sobald Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland anmelden, dürfen Sie noch 6 Monate fahren.
Danach wird Ihre Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt. Sie benötigen dann einen deutschen Führerschein.
Die Fahrberechtigung von 6 Monaten kann nicht verlängert werden. Bitte beantragen Sie rechtzeitig die Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins.
Ausnahme:
Wenn von vornherein feststeht, dass Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland nicht länger als 12 Monate haben werden, dann können Sie die Verlängerung der Fahrberechtigung (gebührenpflichtig) bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
Entsprechende Nachweise über Ihren Aufenthalt müssen vorgelegt werden.
Damit Ihr ausländischer Führerschein aus einem Nicht-EU/EWR-Land in Deutschland anerkannt wird und umgeschrieben werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Einzelheiten erfragen Sie bitte bei der Führerscheinstelle.
Ukrainischer Führerschein in Deutschland (in ukrainisch)
Wenn Sie sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, dürfen Sie mit Ihrem gültigen ukrainischen Führerschein in Deutschland Kraftfahrzeuge der Klassen führen, für die Ihr Führerschein ausgestellt ist.
Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland nehmen, gilt der ukrainische Führerschein ab Begründung des Wohnsitzes (also ab Anmeldung beim Einwohnermeldeamt) noch 6 Monate in Deutschland. Danach wird die Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt, Sie dürfen in Deutschland kein Kraftfahrzeug mehr führen.
Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis
Für die weitere Teilnahme am deutschen Straßenverkehr brauchen Sie einen in Deutschland ausgestellten Führerschein. Vor einer Umschreibung müssen Sie die theoretische und praktische Prüfung absolvieren. Dies müssen Sie bei der örtlich zuständigen Behörde beantragen.
Für Pkw bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht brauchen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse B. Nur bei Besitz der Klasse B können die „höherwertigeren“ Klassen C/CE (Lkw) oder D/DE (Bus) erworben werden, in jedem Fall ist der Besuch einer Fahrschule notwendig.
Einen Termin für die Umschreibung vereinbaren Sie unter online-Terminvereinarung Fahrerlaubnisangelegenheiten - Umtausch ausländischer Führerschein.
Wir brauchen folgende Angaben und Unterlagen für die Umschreibung:
** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung **
Gebührenrahmen: EUR 36,30 - 44,70
Zahlungsweisen: