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Umtausch ausländischer Führerscheine

Führerschein Umtausch ausländischer Führerschein

Ich habe einen ausländischen Führerschein von außerhalb der EU oder des EWR und möchte hier Auto fahren - geht das?

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
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Ausführliche Beschreibung der Leistung

Umschreibung bzw. Registrierung von ausländischen Fahrerlaubnissen sowie Feststellung der Gültigkeit ausländischer Führerscheine in Deutschland.

Wenn Sie einen gültigen ausländischen Führerschein besitzen, dürfen Sie in Deutschland Kraftfahrzeuge der Klassen führen, für die Ihr Führerschein ausgestellt ist. Auflagen und Beschränkungen zu Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie auch hier beachten.
Der Führerschein ist beim Führen des Kraftfahrzeugs mitzuführen.
Bei den meisten nationalen ausländischen Führerscheinen benötigen Sie zusätzlich einen Internationalen Führerschein oder eine Übersetzung.

Wie lange darf ich fahren?
Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben und sich nur zu Besuch in Deutschland aufhalten, dürfen Sie unbefristet fahren.

Sobald Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland anmelden, dürfen Sie noch 6 Monate fahren.
Danach wird Ihre Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt. Sie benötigen dann einen deutschen Führerschein.

Die Fahrberechtigung von 6 Monaten kann nicht verlängert werden. Bitte beantragen Sie rechtzeitig die Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins.

Ausnahme:
Wenn von vornherein feststeht, dass Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland nicht länger als 12 Monate haben werden, dann können Sie die Verlängerung der Fahrberechtigung (gebührenpflichtig) bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
Entsprechende Nachweise über Ihren Aufenthalt müssen vorgelegt werden.

Voraussetzungen

Damit Ihr ausländischer Führerschein aus einem Nicht-EU/EWR-Land in Deutschland anerkannt wird und umgeschrieben werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie müssen das Original Ihres ausländischen Führerschein-Dokumentes im Besitz haben.
    Ohne Original-Führerschein dürfen Sie nicht fahren. Auch die Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis kann nur mit einem Original des ausländischen Führerscheins beantragt werden.
  • Der ausländische Führerschein muss gültig sein.
    Mit einem ungültigen ausländischen Führerschein dürfen Sie nicht fahren. Für die Umschreibung muss der Führerschein zur Antragstellung noch gültig sein.
  • Es darf kein Lernführerschein oder sonstiger vorläufiger Führerschein sein.
    Ein Lernführerschein ist in Deutschland nicht gültig und kann nicht umgeschrieben werden.
    Ein vorläufiger Führerschein wird nur anerkannt, wenn es sich um ein amtliches Führerscheindokument mit Passbild handelt. Außerdem dürfen im Ausstellungsstaat für den Erwerb der endgültigen Fahrerlaubnis keine Prüfungen mehr erforderlich sein.
    Im Einzelfall entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde bei der Antragsbearbeitung.
  • Die ausländische Fahrerlaubnis muss vor Zuzug nach Deutschland oder während eines mindestens 6-monatigen Auslandsaufenthalts erworben worden sein.
    Eine Fahrerlaubnis, die im Ausland erworben wurde, während der ordentliche Wohnsitz in Deutschland bestand, wird nicht anerkannt und kann nicht umgeschrieben werden.
    Im Zweifelsfall kann es erforderlich sein, Unterlagen über den Auslandsaufenthalt vorzulegen, oder nachzuweisen, dass die erste Fahrerlaubnis vor dem Zuzug nach Deutschland erworben wurde (wenn der aktuelle Führerschein später ausgestellt wurde).

Erforderliche Unterlagen

Wir brauchen folgende Angaben und Unterlagen für die Umschreibung:

  • ausländischer Führerschein
    mit Übersetzung
  • Ausweis
  • 1 biometrisches Passbild
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Sehtest
  • ungefähr EUR 45,00
  • Name der Fahrschule

Hinweise/Besonderheiten

Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis

Für die weitere Teilnahme am deutschen Straßenverkehr brauchen Sie einen in Deutschland ausgestellten Führerschein. Vor einer Umschreibung müssen Sie die theoretische und praktische Prüfung absolvieren. Dies müssen Sie bei der örtlich zuständigen Behörde beantragen.

Für Pkw bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht brauchen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse B. Nur bei Besitz der Klasse B können die „höherwertigeren“ Klassen C/CE (Lkw) oder D/DE (Bus) erworben werden, in jedem Fall ist der Besuch einer Fahrschule notwendig.

Verfahrensablauf

Einen Termin für die Umschreibung vereinbaren Sie unter online-Terminvereinbarung - Umtausch ausländischer Führerschein.

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Zuständige Organisationseinheit(en)

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