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Erstzulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus dem Ausland, von der NATO oder der Bundeswehr

Kraftfahrzeug Zulassung gebraucht aus dem Ausland, von der NATO oder der Bundeswehr

Eine Neuzulassung für Kraftfahrzeuge, die bisher im Ausland, bei der NATO oder der Bundeswehr zugelassen waren.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
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Ausführliche Beschreibung der Leistung

Ein gebrauchtes Fahrzeug, das zuvor im Ausland, bei der Bundeswehr oder bei der NATO registriert war, soll erstmals in Deutschland zugelassen werden.

Wissenswertes

  • Natürliche Personen müssen mit Hauptwohnsitz in Lippe gemeldet sein.
  • Juristische Personen, Handelsunternehmen oder deren Niederlassungen und Behörden müssen ihren Sitz in Lippe haben.
  • Kfz-Zulassungen auf unselbstständige Zweigstellen sind nicht gestattet.
  • Solange Antragsteller Kraftfahrzeugsteuer oder Verwaltungsgebühren aus zulassungsrechtlichen Gründen schulden, darf auf sie kein Fahrzeug zugelassen werden.

Verfahren bei Steuer- und Gebührenrückständen

Vor einer Zulassung prüfen wir, ob Sie Kraftfahrzeugsteuern oder Gebühren aus zulassungsrechtlichen Vorgängen schulden. Werden Rückstände festgestellt, erfolgt keine Zulassung. Ausnahmen sind nicht zugelassen.

Wenn Sie jemanden mit der Zulassung beauftragen, müssen Sie sich damit einverstanden erklären, dass wir dem Bevollmächtigen eventuelle Zahlungsrückstände bekannt geben. Ohne diese Einverständniserklärung ist eine Zulassung durch einen Bevollmächtigten ausgeschlossen.

Zulassung auf Minderjährige/schwerbehinderte Minderjährige

Eine Fahrzeugzulassung auf eine minderjährige Person ist nur möglich, wenn beide Sorgeberechtigten der Zulassung schriftlich zustimmen und sich schriftlich bereit erklären, die Kosten für das Fahrzeug zu übernehmen. Die Sorgeberechtigten dürfen deshalb keine zulassungsrelevanten Steuer- oder Gebührenrückstände haben. Neben dem Ausweis des Minderjährigen sind auch die Personalausweise der Sorgeberechtigten vorzulegen. Soll die Zulassung durch eine bevollmächtigte Person vorgenommen werden, ist zusätzlich eine Vollmacht erforderlich, die von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben sein muss. Ist nur eine Person sorgeberechtigt, muss das ebenfalls nachgewiesen werden.

Voraussetzungen

  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von EUR 5,00 oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.

Erforderliche Unterlagen

Für alle Fahrzeuge

  • Nachweis der Halterdaten, wie:
    • gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Original) bei natürlichen Personen
    • vollständiger Handels- oder Vereinsregisterauszug bei juristischen Personen
  • eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • in der Regel einen Nachweis über die Hauptuntersuchung
  • wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung besitzt, ist zusätzlich ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 StVZO beziehungsweise § 13 EG-FGV vorzulegen (Vollabnahme)
  • SEPA- Lastschriftmandat für die Erhebung der Kfz-Steuer
  • Bei Zulassung durch eine andere Person:
    Vertretungsvollmacht (mit Einverständniserklärung für die Steuer- und Gebührenrückstandsprüfung) und
    Lichtbildausweis des Bevollmächtigten
  • Bei Zulassung auf Minderjährige /schwerbehinderte Minderjährige:
    Einwilligung der gesetzlichen Vertreter

zusätzlich für Fahrzeuge aus dem Ausland

  • die ausländischen Fahrzeugdokumente (im Original)
  • den Kaufvertrag oder die Rechnung (im Original)
  • die Kennzeichen
  • falls Sie das Fahrzeug innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Inbetriebnahme geliefert bekommen haben oder es noch keine 6.000 km zurückgelegt hat: eine Umsatzsteuererklärung
  • wenn das Fahrzeug aus einem Land außerhalb der EU eingeführt wurde oder bisher auf NATO-Truppenangehörige zugelassen war: eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung oder Zollquittung

zusätzlich für Fahrzeuge, die bisher bei ausländischen Truppen zugelassen waren

  • die Abmeldebescheinigung der Zulassungsbehörde der Streitkräfte (im Original)
  • den Kaufvertrag oder die Rechnung (im Original)
  • eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung

zusätzlich für Fahrzeuge, die bisher bei der Bundeswehr zugelassen waren

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I und II oder
  • eine Bescheinigung von der Bundeswehr (Datenbestätigung mit Technikdaten und Vermerk über den Verbleib der Fahrzeugpapiere und dem Datum der Außerbetriebsetzung)

Formulare

Hinweise/Besonderheiten

** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung **

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Bearbeitungsdauer

In der Regel direkt im Termin.

Zuständige Organisationseinheit(en)

Keine Einträge vorhanden

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