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Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen

Wie kann ich mein Fahrzeug nur für bestimmte Monate zulassen? Hier geht es zum Saisonkennzeichen.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Zulassung eines Fahrzeuges für einen begrenzten Zeitraum im Jahr. Dieser Zeitraum kann zwischen 2 und 11 Monaten betragen.

Wissenswertes:

  • Saisonkennzeichen dürfen maximal 7-stellig sein; Beispiel: LIP-AA11 oder LIP-A111
  • Saisonkennzeichen dürfen auch mit Oldtimer-Kennzeichen kombiniert werden.

Voraussetzungen

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in Lippe gemeldet.
  • Als Gewerbebetrieb ist Ihr Gewerbe in einer Stadt oder Gemeinde des Kreises Lippe angemeldet
  • Als Firma ist Ihr Firmensitz oder eine Außenstelle im Kreis Lippe angemeldet

    und
  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von EUR 5,00 oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II ( Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • bei zugelassenen Fahrzeugen: die bisherigen Kennzeichen
  • Nachweis der Halterdaten, wie
    • gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Original) bei natürlichen Personen
    • vollständiger Handels- oder Vereinsregisterauszug bei juristischen Personen

Hinweis: Kfz-Zulassungen auf unselbstständige Zweigstellen sind nicht gestattet.

  • eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für ein Saisonkennzeichen
  • Bericht über die aktuelle Hauptuntersuchung (TÜV)
  • SEPA- Lastschriftmandat für die Erhebung der Kfz-Steuer
  • Bei Zulassung durch eine andere Person:
    Vertretungsvollmacht (mit Einverständniserklärung für die Steuer- und Gebührenrückstandsprüfung) und Lichtbildausweis des Bevollmächtigten
  • Bei Zulassung auf Minderjährige /schwerbehinderte Minderjährige:
    Einwilligung der gesetzlichen Vertreter

Formulare

Hinweise/Besonderheiten

** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung **

Rechtsgrundlage(n)

Bearbeitungsdauer

In der Regel direkt im Termin.

Zuständige Organisationseinheit(en)

Keine Einträge vorhanden

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