Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Zulassungsbescheinigung I neu erhalten

Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz

Ist Ihre Zulassungsbescheinigung unleserlich geworden oder verloren gegangen ? Erfahren Sie hier mehr zur Ersatzausstellung.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportalhttps://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) Ihres in Lippe zugelassenen Fahrzeugs abhandengekommen ist, können Sie ein Ersatzdokument beantragen. Zusammen mit dem Antrag müssen Sie eine Erklärung über den Verlust des Original-Dokuments vorlegen - Sie finden ein Muster im Bereich Formulare.

In der Regel wird zusätzlich zur Verlusterklärung eine Versicherung an Eides Statt verlangt. Eine solche Erklärung können Sie entweder persönlich bei einem Notar oder bei uns in der Zulassungsstelle abgeben.
Falls Sie das verloren geglaubte Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wiederfinden, dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei uns abgeben.

Eine Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist auch möglich, wenn das Original unleserlich ist.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist stets mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Deshalb muss bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen unverzüglich ein Ersatzdokument beantragt werden.
Bei Verlust eines "alten" Fahrzeugscheines (nicht ZB I) stellen wir neue Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) aus.

Die Hauptuntersuchung (TÜV) muss gültig sein.

Bitte beachten Sie:
Diese Angaben beziehen sich auf ein bereits in Lippe für eine natürliche Person zugelassenes Fahrzeug, für das der eingetragene Halter eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I beantragt, weil er selbst das Original verloren hat.

In anderen Fällen sind je nach Lage des einzelnen Falles weitere Unterlagen erforderlich.

Das kann zum Beispiel der Fall sein bei:

  • juristischen Personen als Halter,
  • außer Betrieb gesetztem Fahrzeug,
  • Erbsachen
  • Verlust der Zulassungsbescheinigung
    • durch verfügungsberechtigte Dritte,
    • auf dem Postweg,
    • nach Erwerb des Fahrzeugs durch den Erwerber,
    • bei auswärtigen Fahrzeugen, die nach Lippe umgeschrieben werden sollen.

Gerne stehen wir Ihnen auch für weitere Fragen zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

  • Erklärung des Fahrzeughalters/Verfügungsberechtigten über den Verlust.
  • gültiger amtlicher Lichtbildausweis des Erklärenden (im Original)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Bericht über die aktuelle Hauptuntersuchung (TÜV)
  • Bei Umtausch einer unleserlichen ZB I:
    • das Original der unbrauchbaren ZB I

Formulare

Hinweise/Besonderheiten

** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung **

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Zuständige Organisationseinheit(en)

Keine Einträge vorhanden

Datenschutzhinweis

Sie haben die Auswahl, welche Cookies die Webseite setzt:
„Ich stimme zu" erlaubt notwendige Cookies (für die Nutzung der Webseite erforderlich), funktionale Cookies (erleichtern die Nutzung) und Marketing Cookies (analysieren die Nutzung. Zudem werden Youtube-Videos angezeigt). Siehe auch:

„Ich stimme nicht zu“ deaktiviert die funktionalen und die Marketing Cookies.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzinformationen und im Impressum.