Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Verhaltensprüfung kann die örtliche Ordnungsbehörde Ihnen die Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht für den Hund erteilen. Die Verhaltensprüfung ist auch Grundlage für die Beurteilung, ob ein Hund im Einzelfall als gefährlich gilt.
Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov
Wir führen Verhaltensprüfungen zur Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht durch. Die Verhaltensprüfung ist auch Grundlage für die Beurteilung, ob ein Hund im Einzelfall gefährlich ist.
Ziel der Prüfung ist das Erkennen übersteigerter aggressiver Reaktionen des Hundes. Diese könnten sich in gefährlicher Weise auf Mensch und Tier auswirken und somit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Bei der Verhaltensprüfung handelt es sich nicht um eine Überprüfung des Wesens des Hundes in seiner Gesamtheit.
Im Rahmen der Prüfung beurteilen wir auf einem neutralen Gelände den Gehorsam des Hundes sowie sein Verhalten gegenüber Menschen und anderen Hunden. Dabei wird der Hunde verschiedenen Reizen ausgesetzt, die lebensnahen Alltagssituationen entsprechen.
Der zu prüfende Hund muss mindestens 24 Monate alt sein.
Zu dem Test müssen Sie als Halterin oder Halter persönlich mit dem Hund erscheinen. Die Beauftragung einer dritten Person, mit dem Hund den Test zu absolvieren, ist nicht möglich.
In der Regel bieten wir 3 bis 4 Prüfungstermine im Jahr an.
Reservieren Sie frühzeitig einen Termin.
Keine Einträge vorhanden