Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Zulassungsbescheinigung II neu erhalten

Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz

Haben Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II verloren? So erhalten Sie ein Ersatzdokument.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Wenn Ihr Fahrzeug in Lippe registriert ist und Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) abhandengekommen ist, können Sie ein Ersatzdokument beantragen. Mit dem Antrag müssen Sie eine Erklärung über den Verlust des Original-Dokuments vorlegen.

In der Regel wird zusätzlich zur Verlusterklärung eine Versicherung an Eides Statt verlangt. Eine solche Erklärung können Sie entweder persönlich bei einem Notar oder bei uns in der Zulassungsstelle abgeben.
Falls Sie das verloren geglaubte Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wiederfinden, dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei uns abgeben.

Das Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil II veröffentlichen wir im Verkehrsblatt des Kraftfahrt-Bundesamtes. Dieses Verfahren nennt sich Aufbietung und es dauert circa 2 Wochen. Erst nach Ablauf dieser Zeit dürfen wir einen Ersatz ausstellen.

In dieser Zeit darf lediglich eine Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs erfolgen.

Bitte beachten Sie:
Diese Informationen beziehen sich auf ein bereits in Lippe für eine natürliche Person zugelassenes Fahrzeug, für das der eingetragene Halter eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt, weil er selbst das Original verloren hat.

In anderen Fällen sind weitere Unterlagen erforderlich.

Das kann zum Beispiel der Fall sein bei:

  • juristischen Personen als Halter,
  • außer Betrieb gesetztem Fahrzeug,
  • Erbsachen
  • Verlust der Zulassungsbescheinigung
    • durch verfügungsberechtigte Dritte,
    • auf dem Postweg,
    • nach Erwerb des Fahrzeugs durch den Erwerber,
    • bei auswärtigen Fahrzeugen, die nach Lippe umgeschrieben werden sollen.

Gerne stehen wir Ihnen auch für weitere Fragen zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

  • Erklärung zum Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II durch den Halter
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bericht über die aktuelle Hauptuntersuchung (TÜV) bei zugelassenen Fahrzeugen
  • gültiger Lichtbildausweis des Halters (Personalausweis oder Pass) im Original

Formulare

Hinweise/Besonderheiten

** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung **

Rechtsgrundlage(n)

Bearbeitungsdauer

rund 2 Wochen

Zuständige Organisationseinheit(en)

Keine Einträge vorhanden

Datenschutzhinweis

Sie haben die Auswahl, welche Cookies die Webseite setzt:
„Ich stimme zu" erlaubt notwendige Cookies (für die Nutzung der Webseite erforderlich), funktionale Cookies (erleichtern die Nutzung) und Marketing Cookies (analysieren die Nutzung. Zudem werden Youtube-Videos angezeigt). Siehe auch:

„Ich stimme nicht zu“ deaktiviert die funktionalen und die Marketing Cookies.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzinformationen und im Impressum.