Haben Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II verloren? So erhalten Sie ein Ersatzdokument.
Wenn Ihr Fahrzeug in Lippe registriert ist und Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil II abhanden gekommen ist, können Sie als Fahrzeughalter ein Ersatzdokument beantragen. Mit dem Antrag muss eine Erklärung über den Verlust des Original-Dokuments vorgelegt werden.
In der Regel wird zusätzlich zur Verlusterklärung eine Versicherung an Eides Statt verlangt. Eine solche Erklärung kann entweder persönlich bei einem Notar oder bei einer persönlichen Vorsprache des Fahrzeughalters in der Zulassungsstelle abgegeben werden. Falls Sie das verloren geglaubte Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wiederfinden, dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei uns abgeben.
Das Abhandenkommen einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird durch die Zulassungsstelle im Verkehrsblatt des Kraftfahrt-Bundesamtes veröffentlicht. Dieses Verfahren dauert circa 2 Wochen. Erst nach Ablauf dieser Zeit darf das Ersatzpapier ausgestellt werden.
In dieser Zeit darf lediglich eine Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs erfolgen.
Alle Informationen beziehen sich auf ein bereits in Lippe für eine natürliche Person zugelassenes Fahrzeug, für das der eingetragene Halter eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragt, weil er selbst das Original verloren hat.
In anderen Fällen (beispielsweise juristische Personen als Halter, außer Betrieb gesetztes Fahrzeug, Verlust durch verfügungsberechtigte Dritte, Verlust auf dem Postweg, Verlust nach Erwerb des Fahrzeugs durch den Erwerber, Verlust bei auswärtigen Fahrzeugen, die nach Lippe umgeschrieben werden sollen oder in Erbsachen) sind je nach Lage des einzelnen Falles weitere Unterlagen erforderlich.
Gerne stehen wir Ihnen auch für weitere Fragen zur Verfügung.
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rund 2 Wochen
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