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Gesundheitszeugnis für Tiere bekommen

Gesundheitszeugnis Ausstellung für Tiere

Mit Hund oder Katze ins Ausland verreisen - hier erfahren Sie mehr zum Gesundheitszeugnis für Tiere

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Auslandsreisen mit Hund und Katze

Wenn Sie mit Hunden oder Katzen ins Ausland reisen, müssen Sie in der Regel Impfvorschriften und tierärztliche oder amtstierärztliche Untersuchungserfordernisse beachten.
Tollwutimpfungen beispielsweise werden vom Tierarzt im Impfpass normalerweise mit einem Gültigkeitsdatum versehen. Diese Gültigkeit stellt eine wesentliche Voraussetzung für die Anerkennung der Impfung dar.
Die erforderlichen Unterlagen und Fristen sind nicht für jedes Land gleich.

Reisen innerhalb der EU

Wenn Sie mit Ihrem Hund oder Ihrer Katze innerhalb der Europäischen Union (EU) verreisen wollen, benötigen Sie einen EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutschutzimpfung. Auch für Hunde und Katzen, die innerhalb der EU grenzüberschreitend verbracht werden, muss ein solcher EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutschutzimpfung mitgeführt werden.
Der EU-Heimtierausweis ist dem Tier eindeutig zugeordnet. Dazu muss das Tier mittels Mikrochip gekennzeichnet und die entsprechenden Nummern im Pass eingetragen sein.

Reisen außerhalb der EU

Unter dem Begriff "Drittland" werden alle Länder außerhalb der EU zusammengefasst. Jedes Drittland legt für sich die Voraussetzungen für Reisen in oder durch das Land fest. Einige Länder haben den EU-Heimtierausweis anerkannt.
Wenn Sie mit Ihrem Hund oder Ihrer Katze aus sogenannten gelisteten Drittländern in die EU einreisen, reicht der EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutschutzimpfung aus.
Das gleiche gilt für die Ein- beziehungsweise Rückreise aus anderen Ländern, wenn deren Tollwutstatus dem der EU-Länder entspricht und im Einzelfall anerkannt wurde.

Eine aktuelle Liste der gelisteten und ungelisteten Drittländer finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (weiterführende Informationen).

Für alle anderen Länder ist eine serologische Blutuntersuchung für den Nachweis des Tollwut-Titers erforderlich. Die Untersuchung muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und 3 Monate vor der Ein-/Rückreise in einem zugelassenen Labor erfolgen. Die Liste der zugelassenen Labors finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Europäischen Kommission (Link unter weiterführende Informationen)

Besondere Regelungen

Verbot der Ein- und Durchreise mit Welpen unter 15 Wochen

Welpen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland eingeführt werden beziehungsweise durch Deutschland durchreisen. Dabei wird unterschieden, ob die Tiere aus einem gelisteten oder einem nicht-gelisteten Drittland stammen.

Wenn die Welpen aus einem gelisteten Drittland stammen, dann können sie frühestens im Alter von 15 Wochen eingeführt werden
(Tollwutimpfung nach 12 Wochen + 21 Tage für die Ausbildung des Impfschutzes) .

Wenn die Welpen aus einem nicht gelisteten Drittland stammen, dann können sie frühestens im Alter von 7 Monaten eingeführt werden
(Tollwutimpfung nach 12 Wochen + Blutentnahme 30 Tage nach Impfung + 3 Monate Wartefrist).


Über die gesundheitlichen Voraussetzungen hinaus gelten in einigen Ländern innerhalb und außerhalb der EU besondere Regelungen für das Mitführen von Hunden. So haben einige Länder Einfuhrverbote für Hunde bestimmter Rassen erlassen. Ebenso kann es Regelungen zu Leinen- oder Maulkorbzwang (auch für kleine Hunde) geben. In manchen Ländern gelten wiederum Zugangsverbote beispielsweise zu öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln, Restaurants oder Stränden.

Voraussetzungen

Für die meisten Bescheinigungen ist die Vorstellung des Tieres unverzichtbar.

Erforderliche Unterlagen

  • Impfpass (EU-Heimtierausweis)
  • gegebenenfalls serologische Blutuntersuchung für den Nachweis des Tollwut-Titers
  • gegebenenfalls zusätzliche Bescheinigungen der Zielländer

Hinweise/Besonderheiten

Bitte beachten Sie:
Wenn Ihr Tier die jeweiligen Voraussetzungen des Drittlandes nicht erfüllt, kann es zurückgeschickt werden, mehrere Wochen in Quarantäne kommen oder im schlimmsten Fall sogar getötet werden.

Erkundigen Sie sich unbedingt in Ihrem Reisebüro oder bei der jeweiligen Botschaft oder dem Konsulat über die entsprechenden Einreiseregelungen.

Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich unbedingt in Ihrem Reisebüro oder bei der jeweiligen Botschaft oder dem Konsulat über die entsprechenden Einreiseregelungen.

Für die Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses für Tiere setzen Sie sich mit uns in Verbindung und vereinbaren einen Termin.

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Zuständige Organisationseinheit(en)

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